Nachschlagewerk

Dokumente offiziell prüfen: wer wofür zuständig ist

Kurzantwort: Für jedes Dokument gibt es eine zuständige Stelle, und der Blick auf die Karte reicht selten. Führerscheine erteilt die Fahrerlaubnisbehörde, Goethe-Zertifikate lassen sich beim Goethe-Institut verifizieren, Führungszeugnisse kommen vom Bundesamt für Justiz. Für manche Dokumente haben wir keinen öffentlichen Online-Check gefunden.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Die Tabelle nennt die Stellen, die wir geöffnet haben. Wo wir keinen öffentlichen Prüfweg fanden, steht das ausdrücklich da. Stand: 5. Oktober 2026.

DokumentZuständige StellePrüfen oder beantragenRatgeber
FührerscheinFahrerlaubnisbehörde; das KBA führt das Zentrale FahrerlaubnisregisterAuskünfte über die Behörde. Einen öffentlichen Online-Check für Dritte haben wir nicht gefunden.KBA-registriert
Führerschein (Umtausch)FahrerlaubnisbehördeAntrag bei der Behörde; Fristen beim BundesverkehrsministeriumUmtausch
Ausländischer FührerscheinFahrerlaubnisbehördeGültigkeit, Übersetzung und Umschreibung dort klärenÜbersetzung
PersonalausweisBehörde der GemeindeAntrag bei der Behörde; kein öffentlicher Online-Check bekanntGefälschter Ausweis
ReisepassPassbehördeAntrag bei der Behörde; kein öffentlicher Online-Check bekanntReisepass
AufenthaltstitelAusländerbehördeAntrag und Auskunft bei der BehördeAufenthaltstitel
Goethe-ZertifikatGoethe-InstitutOnline-Verifikation des Goethe-Instituts (verify.goethe.de)Sprachzertifikat
FührungszeugnisBundesamt für JustizBeantragen bei der Meldebehörde oder auf fuehrungszeugnis.bund.de; 13 EuroFührungszeugnis
Fünf Prüfwege, die belegt sind
  • Fahrerlaubnis: Nur die Fahrerlaubnisbehörde erteilt sie; das KBA speichert seit dem 1. Januar 1999 erteilte Fahrerlaubnisse im ZFER, ohne Anschrift.
  • Führungszeugnis: 13 Euro, online nur mit aktiviertem Personalausweis und NFC-Smartphone.
  • Goethe-Zertifikat: Online-Verifikation des Instituts.
  • Ausweiskopien: nur erkennbar als Kopie und nicht zur Weitergabe an Dritte durch andere als den Inhaber (§ 20 Abs. 2 PAuswG).
  • Dienstfahrer: Original-Führerschein kontrollieren, nicht die Kopie (LapID-Blog).

Eine Regel, die für alle gilt

Wenn ein Verkäufer anbietet, ein Dokument für Sie zu „registrieren“, wird keine amtliche Prüfung es bestätigen. Echte Einträge entstehen bei der zuständigen Behörde, nachdem das vorgeschriebene Verfahren durchlaufen wurde, nicht beim Händler.

Was eine optische Prüfung leistet

Das Anschauen einer Karte erkennt grobe Fälschungen, aber keine guten. Wer Dokumente beruflich prüft, etwa bei der Vermietung oder in der Personalabteilung, sollte die Quelle oder die Behörde fragen, wenn Zweifel bestehen, und sich nicht auf den Eindruck verlassen. Aufgefallene Fälschungen gehören zur Polizei (Betrug melden).

Wenn Sie beruflich Dokumente annehmen

  1. Das Original verlangen. Bei Führerscheinen im Fuhrpark reicht eine Kopie nach dem LapID-Blog nicht; Fuhrparkverantwortliche, die sich damit begnügen, verletzen ihre Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG.
  2. Die Daten mit dem Ausweis abgleichen. Name, Geburtsdatum und Foto müssen übereinstimmen.
  3. Selbst nur erkennbare Kopien machen. Eine Ausweiskopie muss als Kopie erkennbar sein und darf von Ihnen nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 20 Abs. 2 PAuswG).
  4. Bei Zweifeln die Stelle fragen, die das Dokument ausgestellt hat, über deren amtliche Adresse, nicht über Angaben im Dokument.
  5. Die Prüfung festhalten. Notieren Sie Datum und Ergebnis.

Mythos und Fakt

MythosFakt
„Ein Screenshot aus einem Register beweist die Echtheit.“Ein Screenshot beweist nichts; Einträge im ZFER entstehen durch Meldung der Behörden.
„Wer ‚offiziell‘ im Namen trägt, ist eine Behörde.“Nachahmer-Seiten für das Führungszeugnis verlangen 13 Euro für eine Anleitung, die der Staat gratis bereitstellt (Verbraucherzentrale Hamburg).
„Ein grünes Ergebnis im Fakeshop-Finder bestätigt das Dokument.“Das Tool bewertet Shop-Adressen, nicht Dokumente.

Zwei-Minuten-Check, bevor Sie ein Dokument annehmen oder bestellen

  • Ist die Stelle, die das Dokument ausstellt, in der Tabelle oben benannt, und sind Sie bei ihr gelandet?
  • Verlangt jemand Geld für das „Registrieren“ eines Dokuments?
  • Soll ein Dokument ohne das vorgeschriebene Verfahren entstehen?

Kennen Sie ein Dokument, das hier fehlt? Schreiben Sie uns über den Kontakt.

Häufige Fragen

Kann ich einen Führerschein online prüfen lassen?

Wir haben keinen öffentlichen Online-Check für Dritte gefunden. Fragen Sie bei Zweifeln die Fahrerlaubnisbehörde oder die Polizei.

Reicht es, die Sicherheitsmerkmale anzuschauen?

Nicht immer. Gute Fälschungen sind schwer zu erkennen. Bei Zweifeln hilft nur die zuständige Behörde.

Wo steht, welche Führerscheine im Register gespeichert sind?

Das Kraftfahrt-Bundesamt beschreibt das Zentrale Fahrerlaubnisregister auf kba.de: Es enthält seit dem 1. Januar 1999 in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse der EU-einheitlichen Klassen, aber keine Anschrift. Dritte können dort nicht selbst nachsehen; Auskünfte laufen über die Behörden.

Wie prüfe ich als Arbeitgeber den Führerschein eines Fahrers?

Verlangen Sie das Original und keine Kopie, gleichen Sie Namen und Foto mit dem Ausweis ab und notieren Sie die Kontrolle. Der LapID-Blog verweist auf die Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG, wenn Fuhrparkverantwortliche das unterlassen.

Darf ich von einem Bewerber oder Mieter eine Ausweiskopie verlangen?

Eine Ausweiskopie darf nur mit Zustimmung des Inhabers gemacht werden und muss als Kopie erkennbar sein; andere Personen als der Inhaber dürfen sie nicht an Dritte weitergeben (§ 20 Abs. 2 PAuswG). Allgemeine Datenschutzregeln gelten zusätzlich.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage amtlicher Quellen, Gesetzestexte und öffentlicher Berichte. Wir verkaufen, stellen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Mehr dazu in den Redaktionsrichtlinien; einen Fehler melden Sie über den Kontakt.