- Geführt vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
- Gespeichert: in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse seit dem 1. Januar 1999, dazu Angaben wie Probezeit und Auflagen.
- Nicht gespeichert: die Anschrift.
- Meldungen kommen von den Fahrerlaubnisbehörden, nicht von Privatpersonen oder Händlern.
Was die Anzeigen behaupten
„Registriert im KBA-System“, „mit Eintrag im Fahrerlaubnisregister“, „online überprüfbar“: Mit diesen Sätzen soll der Kunde glauben, die Karte sei echt, weil sie in einer Behördendatenbank stehe. Manche Verkäufer schicken Screenshots oder erfundene Nummern als Beweis. Ein Screenshot beweist nichts.
Was das ZFER wirklich ist
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Zentrale Fahrerlaubnisregister. Nach seiner Beschreibung (geprüft am 5. Oktober 2026) werden dort seit dem 1. Januar 1999 in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse der EU-einheitlichen Klassen gespeichert, dazu Angaben wie Probezeit und Auflagen. Gespeichert werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten, nicht aber die Anschrift. Meldungen kommen von den Fahrerlaubnisbehörden.
Warum Käufer dort nicht auftauchen
- Einträge entstehen, wenn eine Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnis erteilt. Private Verkäufer sind keine Behörde.
- Wer nie Fahrschule und Prüfung durchlaufen hat, hat nie eine Erteilung ausgelöst.
- Ein „Eintrag“, den ein Verkäufer verspricht, ist nur ein weiteres Versprechen.
Behauptung gegen Wirklichkeit
| Behauptung | Wirklichkeit |
|---|---|
| „Wir tragen Sie ins KBA-Register ein.“ | Das KBA trägt nicht auf Wunsch von Privatpersonen oder Händlern ein; es speichert, was Behörden melden. |
| „Ihr Führerschein ist online abrufbar.“ | Einen öffentlichen Online-Check für Dritte haben wir nicht gefunden (offizielle Prüfung). |
| „Mit Anschrift und allen Daten registriert.“ | Die Anschrift wird laut KBA nicht gespeichert. |
| „Der Eintrag gilt auch für alte Führerscheine.“ | Das Register umfasst Erteilungen seit dem 1. Januar 1999. |
Was das für die Praxis heißt
Bei einer Polizeikontrolle oder einem Abgleich der Fahrerlaubnisbehörde fällt die Fälschung auf, weil kein Eintrag existiert. Dann drohen Verfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis (Strafrahmen im Überblick).
Zwei-Minuten-Check bei „registriert“-Versprechen
- Verspricht der Anbieter eine Eintragung? Dann ist er nicht die Behörde, die sie vornehmen könnte.
- Schickt er einen Screenshot als Beleg? Der beweist nichts.
- Nennt er eine Nummer, die Sie „online prüfen“ können? Prüfen Sie nichts auf seinen Seiten und geben Sie keine Daten ein.
Wie Sie Ihren eigenen Führerschein prüfen lassen
Bei Fragen zu Ihrer Fahrerlaubnis wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die sie erteilt hat. Das KBA hat eine Anschriftenliste der Behörden; Anschriften selbst sind im ZFER nicht gespeichert, wohl aber der Weg zur zuständigen Stelle auf kba.de. Eine Übersicht aller Prüfwege steht unter offizielle Prüfung.
Zum Gesamtbild: Führerschein kaufen.
Häufige Fragen
Kann man sich im Kraftfahrt-Bundesamt registrieren lassen?
Nein. Das KBA trägt Fahrerlaubnisse nicht auf Wunsch von Privatpersonen oder Händlern ein. Sie werden von den Fahrerlaubnisbehörden gemeldet.
Seit wann gibt es das Zentrale Fahrerlaubnisregister?
Nach den Angaben des KBA sind dort in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse seit dem 1. Januar 1999 gespeichert.
Ist die Anschrift im Register gespeichert?
Nein. Laut KBA werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, die Anschrift nicht.
Wer meldet Daten ins Zentrale Fahrerlaubnisregister?
Die Fahrerlaubnisbehörden. Händler, Fahrschulen als solche und Privatpersonen haben keinen Eintragungsweg.
Kann ich selbst prüfen, ob ein fremder Führerschein im Register steht?
Einen öffentlichen Online-Check für Dritte haben wir nicht gefunden. Wer berechtigt zweifelt, etwa als Arbeitgeber, fragt die Fahrerlaubnisbehörde oder die Polizei.