- 28. Dezember 2016: Unbekannte geben sich als KBA-Mitarbeiter aus, versprechen gegen mehrere tausend Euro die Rückgabe entzogener Führerscheine oder das Löschen von Einträgen im Fahreignungsregister. Das KBA: Solche Schreiben und Anrufe stammen weder von ihm noch von einer anderen Behörde.
- 10. Februar 2025: gefälschte E-Mails mit angeblichen Bußgeldbescheiden. Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße.
Masche 1: „Führerschein zurück“ gegen Geld
Das KBA warnte schon 2016 vor Unbekannten, die sich als Mitarbeiter der Flensburger Behörde ausgaben. Per Post, Telefon und online versprachen sie gegen mehrere tausend Euro, entzogene Führerscheine zurückzuholen oder Punkte und Einträge aus dem Fahreignungsregister zu löschen. Das KBA stellte klar, dass solche Schreiben und Anrufe weder von ihm noch von einer anderen Behörde stammen. Auch kfz-betrieb berichtete im Januar 2017 darüber. Die Masche trifft Menschen in einer Notlage, etwa nach einem Entzug; wer unter Druck steht, zahlt eher.
Masche 2: gefälschte Bußgeldbescheide per E-Mail
Im Februar 2025 warnte das KBA vor E-Mails, die angeblich Bußgeldbescheide des Amtes samt Zahlungsaufforderung enthielten. Das Amt versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße. Auffällig waren Absenderadressen mit der Länderkennung „.ru“ und fehlende Aktenzeichen; die Mails können Schadsoftware-Links enthalten. Ein echtes Bußgeldverfahren beginnt nach der Mitteilung des Amts mit einer Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensrecht, nicht mit einer Zahlungsaufforderung.
Echt oder falsch? Der Vergleich
| Merkmal | Falsche KBA-Post | Amtliches Verfahren |
|---|---|---|
| Forderung | Geld für Führerschein-Rückgabe oder Punktelöschung | Das KBA tut so etwas nicht gegen Geld |
| Bußgeld | Zahlungsaufforderung des „KBA“ per Mail | Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße; vorher gibt es eine Anhörung |
| Absender | E-Mail-Adresse mit „.ru“, kein Aktenzeichen | Behördliche Schreiben tragen ein Aktenzeichen |
| Weg | Anruf, Mail, Link | Schriftlicher Bescheid auf dem Postweg |
Woran Sie falsche KBA-Post erkennen
- Es wird Geld für etwas verlangt, das keine Behörde gegen Zahlung tut: Führerschein zurück, Punkte löschen.
- Das Schreiben kommt per E-Mail oder Anruf, nicht als Brief mit Aktenzeichen.
- Die Absenderadresse passt nicht zu einer Behörde.
- Es wird Druck gemacht: Frist, Pfändung, Haft.
Was Sie tun sollten
- Nicht zahlen und keinen Link anklicken.
- Bei Brief und Anruf Unterlagen und Gesprächsnotizen aufbewahren, wie es das KBA 2016 riet. Bei den E-Mails von 2025 riet das Amt, sie zu löschen.
- Mit den Unterlagen zur örtlichen Polizei gehen oder die Online-Wache nutzen (wohin melden).
- Bei Unsicherheit, ob ein Bescheid echt ist, die Behörde über ihre amtliche Adresse selbst kontaktieren, nicht über die Nummer im Schreiben.
Hängt Ihr Fall mit gekauften Führerscheinen zusammen, steht der Rest unter Führerschein-Betrug melden.
Häufige Fragen
Verschickt das KBA Bußgeldbescheide?
Nein. Das Kraftfahrt-Bundesamt versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße; es ist dafür nicht zuständig. Zahlungsaufforderungen der zuständigen Stellen kommen auf dem Postweg.
Kann das KBA Punkte löschen oder einen Führerschein zurückgeben?
Nicht gegen Geld. Wer das verspricht, betrügt. Das KBA nennt solche Schreiben ausdrücklich Betrugsmasche.
Was tun, wenn ich schon gezahlt habe?
Informieren Sie sofort Ihre Bank, erstatten Sie Anzeige und lesen Sie die Schritte auf der Seite zum Melden.
Soll ich die falsche Mail löschen oder aufbewahren?
Bei Briefen und Anrufen riet das KBA 2016, alles aufzubewahren und der Polizei zu geben. Bei den gefälschten Bußgeld-Mails von 2025 riet es, keine Links zu öffnen und die Mails zu löschen. Wollen Sie Anzeige erstatten, notieren Sie vorher Absender und Datum.
Woran erkenne ich, dass eine Mail nicht vom KBA stammt?
Das Amt nannte 2025 Absenderadressen mit der Länderkennung „.ru“ und fehlende Aktenzeichen. Außerdem verschickt es keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße.