| Stelle | Wann | Wie |
|---|---|---|
| Bank oder Kartenanbieter | Sie haben gezahlt oder Kartendaten genannt | Sofort anrufen, Rückbuchung und Sperre erfragen |
| Polizei, Online-Wache | Betrug oder Fälschung; Anzeige | Über das zentrale Portal das Bundesland wählen; bei Taten im Netz das Land Ihres Wohnsitzes |
| Polizei, Notruf 110 | Gewalt, Bedrohung, Gefahr | Telefon 110 |
| Verbraucherzentrale | Fake-Shop, Nachahmer-Seite, Abzocke | verbraucherzentrale.de; Fakeshop-Finder und Beratung |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Jemand gibt sich als KBA aus | Unterlagen aufbewahren und mit ihnen zur Polizei gehen; das KBA nennt das als Weg |
| Plattform | Anzeige oder Konto verkauft Dokumente | Meldefunktion bei Social Media, Messenger oder Suchmaschine |
- Bei Überweisung zählt Tempo: Stoppen lässt sich nur, was die Bank noch nicht ausgeführt hat; danach bleibt der Rückruf, dessen Erfolg bei der Empfängerbank liegt.
- Lastschrift: bis zu acht Wochen nach Einzug zurückzugeben (Verbraucherzentrale).
- Die Online-Wachen der Länder nehmen Strafanzeigen entgegen; das Aktenzeichen brauchen Bank und Versicherung oft.
Die Reihenfolge, wenn Sie schon gezahlt haben
- Bank erreichen. Telefon zuerst, dann schriftlich. Nennen Sie Betrag, Datum, Empfängername und IBAN. Fragen Sie nach Stopp, Rückruf und Sperre Ihrer Karte.
- Zahlungsdienst informieren. Wenn Sie über PayPal, Klarna oder Ähnliches gezahlt haben, melden Sie den Fall auch dort, sofort.
- Zugangsdaten ändern. Passwörter und Banking-Zugänge, die der Täter kennen könnte, von einem sicheren Gerät aus.
- Beweise ordnen. Alles, was unten steht, in einen Ordner.
- Anzeige erstatten. Online-Wache oder Dienststelle; das Aktenzeichen an die Bank melden.
- Verbraucherzentrale einbinden, wenn ein Shop oder eine Nachahmer-Seite beteiligt war.
Wenn Sie Ausweisdaten herausgegeben haben
Nach § 20 Abs. 2 PAuswG dürfen andere Personen als der Inhaber eine Ausweiskopie nicht an Dritte weitergeben; Betrüger halten sich nicht daran. Beobachten Sie Konten, Post und Verträge, und sagen Sie bei der Anzeige ausdrücklich, dass Kopien und Fotos an die Täter gingen. Gegen Missbrauch hilft dann schnelle Dokumentation.
Was Sie aufbewahren sollten
Screenshots der Anzeige und des Chats, Zahlungsbelege, Kontodaten des Empfängers, Telefonnummern, Namen und Mails. Löschen Sie den Verlauf nicht, auch wenn er peinlich ist.
Schritt-für-Schritt-Hilfe
Für Zahlungen an Führerscheinverkäufer: Führerschein-Betrug melden. Für falsche Post vom KBA: KBA-Betrug per Brief. Für Nachahmer-Seiten beim Führungszeugnis: Führungszeugnis online beantragen.
Was Sie zur Anzeige mitbringen oder eintragen
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Täters, soweit bekannt: Domain, Telefonnummer, Chat-Namen, E-Mail-Adresse.
- Zeitpunkt und Betrag jeder Zahlung samt Empfängerkonto, bei Krypto die Adresse der Gegenseite.
- Den Wortlaut der Anzeige oder des Angebots, am besten als Screenshot mit Datum.
- Eine Liste der Daten, die Sie herausgegeben haben: Ausweiskopie, Foto, Unterschrift, Kartennummer.
Mythos und Fakt
| Mythos | Fakt |
|---|---|
| „Eine Anzeige geht nur auf der Wache.“ | Die Online-Wachen der Länder sind über ein zentrales Portal erreichbar. |
| „Bei Betrug rufe ich die 110.“ | Die 110 gilt für Gewalt, Bedrohung und Gefahr; für die Betrugsanzeige reicht die Online-Wache oder die Dienststelle. |
| „Das KBA verfolgt Betrüger, die in seinem Namen schreiben.“ | Das Amt rät, Unterlagen aufzubewahren und die Polizei einzuschalten (KBA, 2016). |
| „Nach einer Überweisung ist nichts mehr zu machen.“ | Ein Rückruf ist möglich, bleibt aber vom Entgegenkommen der Empfängerbank abhängig und kann Gebühren kosten (Volksbanken Raiffeisenbanken). |
Was Anzeige leistet und was nicht
Eine Anzeige bringt das Verfahren ins Rollen und ist für Banken und Versicherungen oft nötig. Wir selbst können kein Geld zurückholen und keine Einzelfälle ermitteln. Eigene mögliche Strafbarkeit, etwa weil Sie ein gefälschtes Dokument bestellen wollten, besprechen Sie vorher vertraulich mit einem Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Bei wem melde ich einen Betrug zuerst?
Bei Ihrer Bank, wenn Sie gezahlt haben; Tempo entscheidet über die Chance einer Rückbuchung. Danach bei der Polizei.
Kann ich online Anzeige erstatten?
Ja, über die Online-Wachen der Länder. Die Seite zeigt, wie Sie das Bundesland wählen.
Wann rufe ich 110?
Bei Gewalt oder Gefahr. Betrugsanzeigen laufen über die Online-Wache oder die Dienststelle.
Was brauche ich für die Anzeige?
Zahlungsbelege, Screenshots von Angebot und Chat, Kontodaten und Telefonnummern des Täters sowie eine Liste der herausgegebenen Daten. Löschen Sie nichts, auch nicht den Chatverlauf.
Welche Stelle ist für Nachahmer-Seiten zuständig?
Die Verbraucherzentrale berät dazu und warnt davor; bei Zahlungen erstatten Sie zusätzlich Anzeige und informieren Ihre Bank.
Kann ich eine Lastschrift zurückholen?
Nach der Verbraucherzentrale bis zu acht Wochen nach dem Einzug. Sprechen Sie dazu Ihre Bank an.