- „Ohne Prüfung, ohne Fahrschule.“ Deutsche Fahrerlaubnisse gibt es nur nach den Prüfungen (mehr).
- „KBA-registriert“. Verkäufer können im Zentralen Fahrerlaubnisregister nichts eintragen (mehr).
- Vorkasse per Überweisung, Kryptowährung oder Gutscheinkarte. Diese Wege lassen sich kaum zurückholen. Kartenzahlung und Lastschrift haben Rückbuchungsfristen.
- Kontakt nur über Messenger, Social Media oder Telegram. Wer nur dort erreichbar ist, ist nicht greifbar.
- Express-Lieferung. Zeitdruck verhindert, dass Sie nachdenken.
- Weitere Gebühren nach der Anzahlung. „Zoll“, „Freischaltung“, „Registrierung“ sind Fortsetzungen des Betrugs.
- Verlangen nach Ausweiskopie, Foto und Unterschrift. Das ist der Zweck vieler Angebote, nicht eine Voraussetzung.
- Fehlendes oder falsches Impressum und Domains im Ausland. Ohne Impressum gibt es keinen Ansprechpartner.
- Bewertungen und Gütesiegel ohne Quelle. Beides lässt sich kopieren.
- Preise, die zu glatt klingen, oder ein Rabatt für Kryptozahlung.
Was Sie stattdessen tun
Gehen Sie zur zuständigen Behörde (offizielle Prüfung). Prüfen Sie Shops mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale; er ist kostenlos. Und sprechen Sie mit jemandem über Ihr Vorhaben, bevor Sie zahlen, denn die Muster funktionieren vor allem unter Druck.
Besondere Fälle
- Nachahmer-Seiten für Behördendienste verlangen Geld für Anleitungen (Beispiel Führungszeugnis).
- Falsche Behördenpost verlangt Geld für Dinge, die Behörden nicht gegen Geld tun (Beispiel KBA).
Zweifeln Sie an einem Angebot oder haben schon gezahlt, lesen Sie Betrug melden.
Häufige Fragen
Wie viele Warnsignale reichen aus?
Schon eins, etwa „ohne Prüfung“, ist ein Grund zum Abbruch. Mehrere zusammen sind ein klarer Hinweis auf Betrug.
Ist ein Anbieter mit Impressum seriös?
Nicht automatisch. Ein Impressum kann falsch sein. Ein Führerschein ohne Prüfung bleibt auch dann ein Betrugsangebot.