- Fahrerlaubnis
- Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge einer Klasse zu führen. Der Führerschein ist das Dokument dazu.
- Fahrerlaubnisbehörde
- Die Behörde, die Fahrerlaubnisse erteilt, umschreibt und entzieht. Sie ist die richtige Adresse bei Fragen zum eigenen Führerschein.
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Bundesbehörde in Flensburg, die zentrale Register führt. Sie stellt keine Führerscheine aus. Siehe KBA-registriert.
- Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)
- Das Register beim KBA, in dem seit dem 1. Januar 1999 erteilte Fahrerlaubnisse gespeichert werden, ohne Anschrift.
- Pflichtumtausch
- Die gesetzliche Pflicht, alte Papier- und Kartenführerscheine bis zu festen Stichtagen gegen den EU-Führerschein zu tauschen. Siehe Umtausch.
- Urkundenfälschung
- Straftat nach § 267 StGB: eine unechte Urkunde herstellen, eine echte verfälschen oder eine unechte gebrauchen. Siehe Strafvorschriften.
- Amtlicher Ausweis
- Der Begriff aus § 276 StGB für Dokumente wie Personalausweis und Pass.
- Vorkassebetrug
- Der Käufer zahlt im Voraus, die Ware kommt nie oder ist wertlos.
- Ordentlicher Wohnsitz
- Der Ort, an dem jemand gewöhnlich lebt; die Fahrerlaubnis-Verordnung nimmt dies bei mindestens 185 Tagen im Jahr an.
- Führerscheintourismus
- Der Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, ohne dort zu wohnen. Siehe EU-Führerschein.
- MPU
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung: eine Eignungsbegutachtung, die Behörden etwa nach Alkohol- oder Punktefällen verlangen können.
- Verwarnungsgeld
- Eine geringe Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten, etwa zehn Euro beim versäumten Führerschein-Umtausch.
- Online-Wache
- Das Internetangebot der Landespolizeien, über das man Anzeigen erstatten kann.
- Aufenthaltstitel
- Das Dokument, mit dem die Ausländerbehörde den Aufenthalt einer Person erlaubt.
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