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Glossar: Begriffe rund um Führerschein und Dokumentenbetrug

Kurzantwort: Das Glossar erklärt die Begriffe, die in unseren Ratgebern vorkommen: von der Fahrerlaubnisbehörde über das Zentrale Fahrerlaubnisregister bis zum Vorkassebetrug. Jede Erklärung ist kurz und verweist, wo vorhanden, auf den ausführlichen Ratgeber, in dem Sie Einzelheiten, Quellen und das Prüfdatum finden.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Fahrerlaubnis
Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge einer Klasse zu führen. Der Führerschein ist das Dokument dazu.
Fahrerlaubnisbehörde
Die Behörde, die Fahrerlaubnisse erteilt, umschreibt und entzieht. Sie ist die richtige Adresse bei Fragen zum eigenen Führerschein.
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Bundesbehörde in Flensburg, die zentrale Register führt. Sie stellt keine Führerscheine aus. Siehe KBA-registriert.
Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Das Register beim KBA, in dem seit dem 1. Januar 1999 erteilte Fahrerlaubnisse gespeichert werden, ohne Anschrift.
Pflichtumtausch
Die gesetzliche Pflicht, alte Papier- und Kartenführerscheine bis zu festen Stichtagen gegen den EU-Führerschein zu tauschen. Siehe Umtausch.
Urkundenfälschung
Straftat nach § 267 StGB: eine unechte Urkunde herstellen, eine echte verfälschen oder eine unechte gebrauchen. Siehe Strafvorschriften.
Amtlicher Ausweis
Der Begriff aus § 276 StGB für Dokumente wie Personalausweis und Pass.
Vorkassebetrug
Der Käufer zahlt im Voraus, die Ware kommt nie oder ist wertlos.
Ordentlicher Wohnsitz
Der Ort, an dem jemand gewöhnlich lebt; die Fahrerlaubnis-Verordnung nimmt dies bei mindestens 185 Tagen im Jahr an.
Führerscheintourismus
Der Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, ohne dort zu wohnen. Siehe EU-Führerschein.
MPU
Medizinisch-Psychologische Untersuchung: eine Eignungsbegutachtung, die Behörden etwa nach Alkohol- oder Punktefällen verlangen können.
Verwarnungsgeld
Eine geringe Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten, etwa zehn Euro beim versäumten Führerschein-Umtausch.
Online-Wache
Das Internetangebot der Landespolizeien, über das man Anzeigen erstatten kann.
Aufenthaltstitel
Das Dokument, mit dem die Ausländerbehörde den Aufenthalt einer Person erlaubt.

Fehlt ein Begriff? Schreiben Sie uns über den Kontakt. Weiterführend: Quellen und Warnsignale.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage amtlicher Quellen, Gesetzestexte und öffentlicher Berichte. Wir verkaufen, stellen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Mehr dazu in den Redaktionsrichtlinien; einen Fehler melden Sie über den Kontakt.