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Die Vorschriften in einer Tabelle
| Vorschrift | Tat | Höchstmaß laut Gesetz |
|---|---|---|
| § 267 Abs. 1 StGB | Zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellen, eine echte verfälschen oder eine unechte oder verfälschte gebrauchen | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; der Versuch ist strafbar (Abs. 2) |
| § 275 StGB | Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen | bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe |
| § 276 StGB | Einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis sich oder einem anderen verschaffen | bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe; bei gewerbsmäßiger oder Bandentat drei Monate bis fünf Jahre |
| § 281 StGB | Ein für einen anderen ausgestelltes Ausweispapier zur Täuschung gebrauchen oder überlassen | bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
| § 263 StGB | Betrug | bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe (Grundtatbestand) |
| § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG | Fahren ohne Fahrerlaubnis | bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Die schweren Fälle
| Vorschrift | Voraussetzung | Rahmen |
|---|---|---|
| § 267 Abs. 3 StGB | Besonders schwerer Fall, in der Regel bei gewerbsmäßigem Handeln, als Mitglied einer Bande, bei Vermögensverlust großen Ausmaßes oder einer großen Zahl gefälschter Urkunden | sechs Monate bis zehn Jahre |
| § 267 Abs. 4 StGB | Gewerbsmäßig als Mitglied einer Bande, die fortgesetzt Betrug oder Urkundenfälschung begehen will | ein bis zehn Jahre; minder schwere Fälle sechs Monate bis fünf Jahre |
| § 263 Abs. 3 StGB | Besonders schwerer Fall des Betrugs, etwa gewerbsmäßig oder bei großem Vermögensverlust | sechs Monate bis zehn Jahre |
Diese Rahmen betreffen vor allem Verkäufer und Vermittler, nicht den einzelnen Käufer. Auch sie sind Obergrenzen, und ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, entscheidet das Gericht.
Welche Vorschrift passt zu meiner Frage?
| Frage | Vorschrift |
|---|---|
| Ich habe ein gefälschtes Dokument vorgelegt. | § 267 StGB (Gebrauch einer unechten Urkunde) |
| Ich habe einen falschen Ausweis besorgt, aber nicht benutzt. | § 276 StGB (Verschaffen) |
| Ich habe den echten Ausweis eines anderen benutzt oder verliehen. | § 281 StGB; nach Absatz 2 stehen Zeugnisse und ähnliche Urkunden gleich |
| Ich habe mit einer gefälschten Karte Waren erschlichen. | zusätzlich § 263 StGB (Betrug) |
| Ich bin mit einem gefälschten Führerschein gefahren. | § 267 StGB und § 21 StVG |
Wie man die Tabelle liest
Die Zahlen nennen die gesetzliche Obergrenze. Sie sind weder eine übliche noch eine zu erwartende Strafe. Gerichte berücksichtigen etwa die Schwere der Tat, Vorstrafen, ein Geständnis und den Schaden. Auch kann es zu Folgen außerhalb des Strafrechts kommen, etwa im Aufenthaltsrecht oder im Arbeitsverhältnis.
Was ist eine Urkunde?
Das Gesetz spricht von „Urkunde“ und „amtlichem Ausweis“. Ein Führerschein, Personalausweis oder Reisepass fällt jedenfalls in diesen Bereich; ob ein bestimmtes Dokument darunter fällt, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Wo es konkret wird
Wer sich unsicher ist, ob er sich strafbar gemacht hat, spricht mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht, bevor er sich gegenüber der Polizei äußert. Opfer von Betrug finden Hilfe auf der Seite Betrug melden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Strafe für eine Urkundenfälschung?
Das Gesetz sieht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor (§ 267 StGB). Das ist die Höchstgrenze; die Strafe im Einzelfall bestimmt das Gericht.
Ist schon der Versuch strafbar?
Ja, bei der Urkundenfälschung ist der Versuch strafbar (§ 267 Abs. 2 StGB).
Gelten die Vorschriften auch für Käufer?
Das Verschaffen eines falschen amtlichen Ausweises ist nach § 276 StGB strafbar, der Gebrauch nach § 267. Käufer sind also nicht automatisch straffrei.
Quellen und offizielle Links
- § 267 StGB Urkundenfälschung (gesetze-im-internet.de)
- § 275 StGB Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen
- § 276 StGB Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
- § 281 StGB Missbrauch von Ausweispapieren
- § 263 StGB Betrug
- § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
- LapID-Blog: Was passiert beim Fahren mit gefälschtem Führerschein?