Hilfe für Betroffene

Führerschein-Betrug melden: die ersten Schritte nach der Zahlung

Kurzantwort: Zahlen Sie nichts mehr nach und rufen Sie sofort Ihre Bank an. Sichern Sie Chats, Belege und Seiten, erstatten Sie Anzeige bei einer Polizeidienststelle und melden Sie das Angebot der Watchlist Internet. Bei einem Besitz der Fälschung sprechen Sie vorher mit einem Rechtsanwalt, weil Besitz und Gebrauch selbst strafbar sein können.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Die ersten Schritte in Kürze
  • Bank oder Kartenanbieter sofort informieren; je schneller, desto eher lässt sich eine Zahlung noch anhalten (Watchlist Internet, bei einem anderen Betrugsfall).
  • Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen; Internetkriminalität kann auch an against-cybercrime@bmi.gv.at gemeldet werden (onlinesicherheit.gv.at).
  • Die Watchlist Internet nimmt Meldungen über ein Formular auf ihrer Seite an.
  • Notruf: 133 für die Polizei, 112 europaweit; für akute Gefahr, nicht für Betrugsmeldungen.

Warum Eile zählt

Betrüger arbeiten mit Zeitdruck, und Überweisungen lassen sich nur kurze Zeit aufhalten. Die Watchlist Internet rät in ihrer Warnung vor falschen Asfinag-Nachrichten, bei einer Zahlung sofort den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, Anzeige zu erstatten und auf Folgeversuche zu achten. Das Muster gilt für Betrug mit Vorkasse allgemein. Ob eine Rückbuchung gelingt, hängt von der Zahlungsart ab; zugesagt werden kann es nicht.

Die Schritte in dieser Reihenfolge

  1. Stoppen Sie jede weitere Zahlung. Jede neue „Gebühr“ macht den Ausstieg teurer, und ein Dokument wird dadurch nicht echt.
  2. Rufen Sie Ihre Bank oder Ihren Kartenanbieter an. Schildern Sie, was passiert ist, und fragen Sie nach Rückbuchung und Sperre. Haben Sie Kartendaten eingegeben, lassen Sie die Karte sperren.
  3. Sichern Sie die Beweise. Screenshots der Chats, der Telefonnummer, der Seite und des Profils, Zahlungsbelege, Kontonummern. Löschen Sie nichts, auch wenn es peinlich ist.
  4. Erstatten Sie Anzeige. Gehen Sie zu einer Polizeidienststelle oder schreiben Sie an die Meldestelle für Internetkriminalität des Innenministeriums. Anzeigen sind laut onlinesicherheit.gv.at bei jeder Dienststelle möglich.
  5. Melden Sie das Angebot der Watchlist Internet. Das hilft anderen und stützt die Warnungen.
  6. Sichern Sie Ihre Ausweisdaten. Haben Sie Foto, Unterschrift oder Ausweiskopie geschickt, achten Sie auf Post, Verträge, Abbuchungen und neue Konten auf Ihren Namen.
  7. Holen Sie sich Rat, wenn Sie die Karte schon haben. Siehe unten.

Wenn Sie eine Karte bekommen haben

Das ändert die Lage. Als Opfer eines Betrugs können Sie Anzeige erstatten; gleichzeitig können Besitz und Gebrauch eines falschen Führerscheins nach §§ 223, 224a StGB strafbar sein. Fahren Sie damit nicht. Reden Sie vor einer Aussage bei der Polizei mit einem Rechtsanwalt, der Ihnen sagen kann, wie Sie sich verhalten. Wir geben keine Rechtsberatung.

Wer macht was

StelleWofürKontakt (geprüft am 5. Oktober 2026)
Bank, KartenanbieterZahlung anhalten, Karte sperrenServicenummer auf Ihrer Karte oder im Online-Banking
PolizeidienststelleAnzeigeJede Dienststelle; Notruf 133 nur für Notfälle
Meldestelle für Internetkriminalität (BMI)Meldung von Betrug im Netzagainst-cybercrime@bmi.gv.at
Watchlist InternetWarnung, Meldeformularwatchlist-internet.at
Cybercrime-Helpline der Stadt WienBeratung bei Onlinebetrug, Identitätsdiebstahl01 4000-4006, werktags 7.30 bis 17.00 Uhr
Internet OmbudsstelleStreitfälle beim Online-Einkaufombudsstelle.at

Was wir nicht versprechen

Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, können wir nicht sagen. Bei einem Dokument, das gesetzlich nicht erworben werden kann, ist die Lage rechtlich schwierig; ob sich ein Vertrag darüber überhaupt durchsetzen lässt und ob Sie Anspruch auf Rückzahlung haben, beurteilt ein Rechtsanwalt oder eine Konsumentenberatung. Die Watchlist Internet wies in einem anderen Fall auf eine mögliche Anfechtung wegen Irreführung hin; das ist kein Rezept für Ihren Fall.

Zwei-Minuten-Check, damit es nicht noch einmal passiert

  • Kein Angebot nehmen, das „ohne Prüfung“ lautet.
  • Keine Ausweisfotos an Unbekannte schicken.
  • Nie vorab über Western Union, Kryptowährung oder Gutscheinkarten zahlen.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld zurück?

Das hängt von der Zahlungsart und von der Rechtslage ab. Rufen Sie sofort Ihre Bank an. Ob bei einem Dokument, das gesetzlich nicht erworben werden kann, ein Anspruch besteht, klärt ein Rechtsanwalt oder eine Konsumentenberatung; wir können es nicht zusagen.

Wohin melde ich einen Führerschein-Verkäufer?

Bei der Polizei und bei der Watchlist Internet, die ein Meldeformular anbietet. Internetkriminalität kann auch per E-Mail an die Meldestelle des Innenministeriums gehen. Bitte nennen Sie URL, Telefonnummer, Zahlungsdaten und Chatverlauf.

Muss ich Anzeige erstatten?

Zwingend ist es für Opfer nicht, aber es ist der Weg, einen Verkäufer zu stoppen und eine Rückbuchung zu stützen. Wenn Sie die Karte besitzen oder benutzt haben, sprechen Sie zuerst mit einem Rechtsanwalt.

Was tun, wenn ich Ausweisfotos geschickt habe?

Achten Sie auf ungewöhnliche Post, Mahnungen, Abbuchungen und Verträge auf Ihren Namen. Verlangt jemand Geld für etwas, das Sie nicht bestellt haben, antworten Sie nicht und melden Sie es. Zurückholen lassen sich die Daten nicht.

Ist es strafbar, wenn ich nur bestellt habe?

Bestellt zu haben ist nicht automatisch strafbar, der Besitz einer falschen Urkunde mit Gebrauchsvorsatz kann es nach § 224a StGB sein; ebenso das Gebrauchen nach § 223 Abs. 2 StGB. Ob und was im Einzelfall zutrifft, beurteilt ein Anwalt.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage von Gesetzestexten, Behördenseiten und öffentlichen Berichten. Wir verkaufen, beschaffen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Die Arbeitsweise steht in den Redaktionsrichtlinien; Fehler melden Sie über den Kontakt.