- Strafbar sind das Herstellen und Verfälschen (§ 223 Abs. 1 StGB) und das Gebrauchen (§ 223 Abs. 2 StGB).
- Für das Übernehmen, Verschaffen und Besitzen einer falschen besonders geschützten Urkunde gilt § 224a StGB, wenn sie als Beweis gebraucht werden soll.
- Die Obergrenzen betragen ein Jahr oder 720 Tagessätze (§§ 223, 224a) beziehungsweise zwei Jahre (§ 224).
- Wer ohne gültige Lenkberechtigung fährt, riskiert nach § 37 FSG eine Geldstrafe bis 2.180 Euro; besitzt er überhaupt keine Klasse, beträgt die Mindeststrafe 363 Euro.
- In Österreich werden laut oesterreich.gv.at nur noch Scheckkartenführerscheine ausgestellt.
Was ein „gefälschter“ Führerschein rechtlich ist
Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwei Dinge. Eine falsche Urkunde ist eine, die von jemandem stammt, der nicht der angegebene Aussteller ist; verfälscht ist eine echte, die nachträglich geändert wurde, etwa durch ein neues Foto oder ein anderes Geburtsdatum. Für beides gilt § 223 StGB, sofern die Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden soll. Ein Führerschein beweist, dass jemand zum Lenken bestimmter Fahrzeuge berechtigt ist. Als von einer Behörde ausgestelltes Dokument ist er eine öffentliche Urkunde, und Autorevue ordnet ihn der Gruppe der besonders geschützten Urkunden nach § 224 StGB zu.
Wer sich womit strafbar macht
| Handlung | Norm | Obergrenze laut Gesetzestext |
|---|---|---|
| Herstellen oder Verfälschen | § 223 Abs. 1 StGB | 1 Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätze |
| Gebrauchen im Rechtsverkehr, etwa Vorzeigen bei einer Kontrolle oder beim Autokauf | § 223 Abs. 2 StGB | wie oben |
| Dieselben Handlungen an einer inländischen öffentlichen Urkunde | § 224 StGB | 2 Jahre Freiheitsstrafe |
| Übernehmen, Verschaffen, Befördern, Überlassen oder Besitzen mit Gebrauchsvorsatz | § 224a StGB | 1 Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätze |
| Fahren ohne Lenkberechtigung | § 37 FSG | Geldstrafe bis 2.180 Euro; Mindeststrafe 363 Euro, wenn keine Klasse vorhanden ist |
Alle Zahlen sind Höchstgrenzen aus dem Gesetzestext, keine üblichen Strafen. Ob ein Gericht im Einzelfall eine bedingte Strafe, eine Geldstrafe oder etwas anderes verhängt, hängt von der Tat und vom Täter ab. Im Steyrer Fall von 2017 (siehe Führerschein kaufen) waren es drei Monate Haft, bedingt nachgesehen, doch das war eine einzelne Entscheidung.
Was sich bei der Lenkberechtigung ändert
Die Fälschung schafft keine Lenkberechtigung; wer mit ihr fährt, fährt wie jemand, der nie einen Führerschein hatte. Das Gesetz stuft das Fahren ohne die erforderliche Berechtigung als Verwaltungsübertretung ein (§ 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 37 FSG), und wenn jemand die Lenkberechtigung früher verloren hat, gelten für das Fahren trotz Entziehung höhere Mindeststrafen: § 37 Abs. 4 FSG nennt 726 Euro. Ein späterer legaler Führerschein setzt außerdem voraus, dass die Behörde den Antragsteller für verkehrszuverlässig hält; was dabei zählt, regelt § 7 FSG, den wir nicht im Detail geprüft haben.
Woran man grobe Fälschungen erkennt
Eine zuverlässige Prüfung durch Laien gibt es nicht; gute Fälschungen sehen echt aus. Ein paar Hinweise reichen aber, um Angebote auszusortieren:
- Österreich stellt nur noch Scheckkartenführerscheine aus. Ein „neu ausgestellter“ Papierführerschein kann nicht echt sein; alte Papierführerscheine bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig, wurden aber früher ausgestellt.
- Eine echte Lenkberechtigung steht im Führerscheinregister und beginnt in einer Fahrschule. Wer ohne Fahrschule und ohne Prüfung „eingetragen“ wird, ist bei einem Betrüger gelandet.
- Ein Schein, den Sie sich per WhatsApp bestellen, hat keinen Aussteller, den Sie nachprüfen können.
- Die Karte ist nur ein Teil des Problems: Zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor, ist das ein Gebrauch im Sinn des § 223 Abs. 2 StGB.
Ein Kriminalist des Landeskriminalamts Burgenland sagte laut derStandard, falsche Reisepässe seien inzwischen in der Minderheit, die leichter zu fälschenden Ausweiskarten würden immer „beliebter“. Das Zitat ist undatiert, zeigt aber, warum der bloße Blick auf eine Karte nicht genügt.
Wenn Sie so eine Karte besitzen
- Nicht damit fahren und nicht damit ausweisen. Jede Verwendung im Rechtsverkehr ist ein neuer Gebrauch.
- Nichts mehr zahlen. Weitere Forderungen des Verkäufers ändern nichts am Dokument.
- Einen Rechtsanwalt fragen, bevor Sie mit der Polizei sprechen. Besitz und Beschaffung können selbst strafbar sein (§ 224a StGB), und die Frage, wie Sie sich am besten verhalten, ist eine Rechtsfrage.
- Ausweisdaten absichern. Haben Sie Fotos und Unterschrift geschickt, siehe Betrug melden.
- Den amtlichen Weg gehen, wenn Sie fahren wollen: Führerschein machen.
Wenn Sie einen echten Führerschein haben, der verdächtig wirkt
Zweifeln Sie an einem Führerschein, den Ihnen jemand zeigt, etwa bei einem Autokauf oder in der Firma, verlassen Sie sich nicht auf den Eindruck. Den Führerschein ausgestellt hat die Behörde; Auskünfte über die zuständige Stelle finden Sie auf oesterreich.gv.at unter Führerscheinbehörden. Einen öffentlichen Online-Check für Dritte haben wir nicht gefunden. Bei einem begründeten Verdacht ist die Polizei die richtige Adresse (Betrug melden).
Mythos und Fakt
| Mythos | Fakt |
|---|---|
| „Ein Foto der Karte im Handy genügt.“ | Laut oesterreich.gv.at muss der Führerschein bei jeder Fahrt mitgeführt werden. |
| „Besitzen ist erlaubt, nur Fahren nicht.“ | § 224a StGB nennt auch das Besitzen, sofern die Urkunde als Beweis gebraucht werden soll. |
| „Bei einer Fälschung aus dem Ausland gilt österreichisches Recht nicht.“ | Das ist eine Rechtsfrage. § 224 StGB nennt ausländische öffentliche Urkunden nur dann, wenn sie durch Gesetz oder Staatsvertrag den inländischen gleichgestellt sind; für den Rest kommt § 223 StGB in Betracht. Ein Anwalt klärt, was im Einzelfall gilt. |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Geldstrafe bei einem gefälschten Führerschein?
Das Gesetz nennt bei § 223 StGB bis zu 720 Tagessätze oder ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Für § 224 StGB nennt der Text nur Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Das sind Obergrenzen; was verhängt wird, entscheidet das Gericht.
Ist schon der Besitz strafbar?
Nach § 224a StGB kann auch der bestraft werden, der eine falsche besonders geschützte Urkunde übernimmt, sich verschafft, befördert, überlässt oder besitzt, sofern sie als Beweis im Rechtsverkehr gebraucht werden soll. Die Obergrenze liegt bei einem Jahr oder 720 Tagessätzen.
Was passiert, wenn ich ohne Führerschein erwischt werde?
Nach § 37 FSG drohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro. Besitzt der Lenker überhaupt keine Klasse, liegt die Mindeststrafe bei 363 Euro. Wer trotz Entziehung oder Lenkverbot fährt, zahlt nach § 37 Abs. 4 FSG mindestens 726 Euro.
Woher weiß ich, ob mein Führerschein echt ist?
Haben Sie ihn von einer Behörde erhalten, nach Fahrschule und Prüfung, ist er echt. Wurde er Ihnen verkauft oder per Chat besorgt, nicht. Unsicherheit über Ihren eigenen Führerschein klärt die zuständige Führerscheinbehörde.
Gibt es in Österreich noch Papierführerscheine?
Alte Papierführerscheine sind laut oesterreich.gv.at bis 19. Jänner 2033 gültig und müssen bis dahin getauscht werden. Neue Führerscheine werden nur noch als Scheckkarte ausgestellt. Ein „neu ausgestellter“ Papierführerschein ist daher verdächtig.
Quellen und amtliche Links
- § 223 StGB Urkundenfälschung (JUSLINE)
- § 224 StGB Fälschung besonders geschützter Urkunden (JUSLINE)
- § 224a StGB Besitz falscher besonders geschützter Urkunden (JUSLINE)
- § 1 FSG Lenkberechtigung (JUSLINE)
- § 37 FSG Strafbestimmungen (JUSLINE)
- oesterreich.gv.at: Scheckkartenführerschein
- oesterreich.gv.at: Führerscheinbehörden in Österreich
- Autorevue: Führerschein aus dem Internet kaufen (aktualisiert 3. September 2022)
- OÖNachrichten: Fake-Führerschein benutzt, drei Monate Haft bedingt (Jänner 2017)
- derStandard: Viele gefälschte Ausweiskarten an burgenländischer Grenze