Redaktionsrichtlinien
Quellen
Zuerst zählen Gesetzestexte (Strafgesetzbuch, Führerscheingesetz), Seiten von oesterreich.gv.at und der Polizei sowie Warnungen von Konsumentenschutz-Einrichtungen wie der Watchlist Internet. Zeitungsberichte dienen als Beispiele und sind als berichtet gekennzeichnet. Was wir nicht belegen können, lassen wir weg oder markieren es als offen.
Prüfdatum
Jede Seite zeigt, wann sie zuletzt geprüft wurde. Gebühren und Fristen nennen wir mit dem Tag, an dem wir die Quelle geöffnet haben. Das Rechtsinformationssystem des Bundes war am 5. Oktober 2026 nicht erreichbar; die Gesetzestexte haben wir deshalb über JUSLINE gelesen und das auf den Seiten so ausgewiesen.
Strafen
Strafrahmen stammen aus dem Gesetzestext und sind Höchstgrenzen. Eine Höchststrafe ist nicht die übliche Strafe. Die Seiten sind Information und keine Rechtsberatung; die gibt ein Rechtsanwalt.
Korrekturen
Fehler und tote Links melden Sie über den Kontakt. Sachliche Fehler berichtigen wir zügig und tragen sie auf der Seite Korrekturen ein.
Unabhängigkeit
Von Anbietern gefälschter Dokumente nehmen wir kein Geld und setzen keine Partnerlinks zu ihnen. Die ausführliche Methode steht unter So arbeiten wir.