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Dokumente offiziell prüfen: wer wofür zuständig ist

Kurzantwort: Für jedes Dokument gibt es eine ausstellende Stelle, und nur sie kann Auskunft geben. Führerscheine erteilen Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, Pässe die Passbehörden, die Strafregisterbescheinigung die Polizei. Einen öffentlichen Online-Check für Dritte haben wir bei keinem dieser Dokumente gefunden; wo das so ist, steht es in der Tabelle.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Die Tabelle nennt die Stellen, deren Seiten wir geöffnet haben. Wo wir keinen öffentlichen Prüfweg fanden, sagen wir es ausdrücklich. Stand: 5. Oktober 2026.

DokumentAusstellende StellePrüfen oder beantragenRatgeber
FührerscheinLandespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft, MagistratZuständige Behörde nach Postleitzahl oder Gemeinde auf oesterreich.gv.at suchen; öffentlichen Online-Check für Dritte nicht gefundenGefälschter Führerschein
ReisepassPassbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Wiener Bezirksämter)Persönlicher Antrag; Prüfweg für Dritte nicht gefundenAusweis und Reisepass
PersonalausweisPassbehördeAntrag bei der Passbehörde; Prüfweg für Dritte nicht gefundenAusweis und Reisepass
StrafregisterbescheinigungLandespolizeidirektion, Polizeikommissariat, Bürgermeister, VertretungsbehördeOnline mit ID Austria oder EU Login, 18 Euro; Echtheitsprüfung für Dritte nicht gefundenStrafregisterbescheinigung
ÖIF-DeutschzertifikatÖsterreichischer IntegrationsfondsLaut ÖIF mit digitaler Signatur und Identitätsprüfung; öffentlichen Prüfweg nicht gefundenDeutschzertifikat
Zahlungsaufforderung der AsfinagAsfinagNur über asfinag.at; keine Zahlungsaufforderung per SMSFalsche Asfinag-SMS
Fünf belegte Prüfwege und Regeln
  • Lenkberechtigung: Sie wird von der Behörde erteilt (§ 1 Abs. 3 FSG), nicht von einem Händler.
  • Scheckkarte: Österreich stellt nur noch Scheckkartenführerscheine aus; Papierführerscheine bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig.
  • Strafregister: online 18 Euro, vor Ort 26 Euro, Sonderformen 29 Euro.
  • Reisepass: persönlicher Antrag, 112 Euro; Personalausweis 91 Euro.
  • Nachricht im Namen einer Organisation: Adresse selbst eintippen, nicht dem Link folgen.

Wie Sie die zuständige Stelle finden

  • Führerschein: Auf oesterreich.gv.at gibt es ein Suchfeld nach Postleitzahl oder Gemeinde, das die Behörde mit Anschrift, Telefon und E-Mail nennt. In Wien ist es das Verkehrsamt der Landespolizeidirektion, Dietrichgasse 27, nur mit Termin.
  • Reisepass und Personalausweis: Jede Passbehörde in Österreich ist zuständig, unabhängig vom Wohnort; in einigen Ländern nehmen ausgewählte Gemeinden Anträge entgegen.
  • Strafregister: In Wien die Polizeikommissariate, das Strafregisteramt der Landespolizeidirektion erreichen Sie per E-Mail und Telefon (siehe Strafregisterbescheinigung).

Eine Regel für alle Dokumente

Wenn jemand anbietet, ein Dokument für Sie zu „registrieren“ oder zu „besorgen“, wird keine amtliche Prüfung es bestätigen. Echte Einträge entstehen bei der zuständigen Stelle nach dem vorgeschriebenen Verfahren, nicht beim Vermittler.

Was ein Blick auf die Karte leistet

Das Anschauen erkennt grobe Fälschungen, aber keine guten. Ein Kriminalist aus dem Burgenland sagte laut derStandard, Fälschungen würden professioneller. Wer beruflich Dokumente annimmt, sollte bei Zweifeln die ausstellende Stelle fragen und sich nicht auf den Eindruck verlassen. Gefundene Fälschungen gehören zur Polizei (Betrug melden).

Wenn Sie Dokumente annehmen müssen

  1. Das Original ansehen. Der Führerschein muss laut oesterreich.gv.at bei jeder Fahrt mitgeführt werden; ein Foto genügt nicht.
  2. Daten abgleichen. Name, Geburtsdatum und Lichtbild müssen zum Ausweis passen.
  3. Bei Zweifeln die Behörde fragen, über die Adresse der Behörde, nicht über Angaben auf dem Dokument.
  4. Die Prüfung festhalten. Notieren Sie Datum und Ergebnis.

Eine österreichische Quelle zu gesetzlichen Kontrollpflichten für Arbeitgeber oder Vermieter haben wir nicht geöffnet; deshalb nennen wir keine Pflicht.

Mythos und Fakt

MythosFakt
„Eine Seite mit .at im Namen ist österreichisch.“Die Watchlist Internet beschrieb eine Seite mit österreichischem Auftritt, deren Betreiber laut Impressum in Zypern saß.
„Wer 20 Euro nimmt, besorgt mir den Auszug.“Der beschriebene Anbieter lieferte nur eine PDF-Anleitung; online mit ID Austria kostet die Bescheinigung 18 Euro.
„Ein offiziell klingender Absender ist ein amtlicher.“Die Asfinag verschickt keine Zahlungsaufforderungen per SMS.

Zwei-Minuten-Check, bevor Sie ein Dokument annehmen oder bestellen

  • Ist die ausstellende Stelle in der Tabelle genannt, und sind Sie bei ihr gelandet?
  • Verlangt jemand Geld für das „Registrieren“ oder „Beschleunigen“?
  • Soll ein Dokument ohne das vorgeschriebene Verfahren entstehen?

Fehlt hier ein Dokument? Schreiben Sie uns über den Kontakt. Begriffe erklärt das Glossar.

Häufige Fragen

Kann ich einen Führerschein online prüfen lassen?

Einen öffentlichen Online-Check für Dritte haben wir nicht gefunden. Wenden Sie sich bei Zweifeln an die Führerscheinbehörde oder die Polizei.

Reicht es, die Sicherheitsmerkmale anzuschauen?

Nicht immer. Gute Fälschungen sind schwer zu erkennen. Bei Zweifeln hilft nur die ausstellende Stelle.

Wie erkenne ich die offizielle Seite für die Strafregisterbescheinigung?

Sie liegt auf oesterreich.gv.at, polizei.gv.at oder einer Gemeindeseite und nennt 18 Euro online beziehungsweise 26 oder 29 Euro persönlich. Eine Seite mit anderem Preis oder ausländischem Betreiber im Impressum ist ein Warnzeichen.

Muss ich den Führerschein im Auto dabeihaben?

Ja. Laut oesterreich.gv.at muss der Scheckkartenführerschein bei allen Fahrten mitgeführt werden.

Schickt die Asfinag Zahlungsaufforderungen per SMS?

Nein, laut Watchlist Internet nicht. Die echte Seite lautet asfinag.at.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage von Gesetzestexten, Behördenseiten und öffentlichen Berichten. Wir verkaufen, beschaffen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Die Arbeitsweise steht in den Redaktionsrichtlinien; Fehler melden Sie über den Kontakt.