- § 223 StGB: Herstellen, Verfälschen, Gebrauchen; bis ein Jahr oder 720 Tagessätze.
- § 224 StGB: dasselbe an inländischen öffentlichen Urkunden, Testamenten und bestimmten Wertpapieren; bis zwei Jahre.
- § 224a StGB: Übernehmen, Verschaffen, Besitzen; bis ein Jahr oder 720 Tagessätze.
- § 231 StGB: Gebrauch fremder Ausweise; bis sechs Monate oder 360 Tagessätze.
- § 146 StGB Betrug: bis sechs Monate oder 360 Tagessätze; § 147 Abs. 1 schwerer Betrug, unter anderem mit falschen Urkunden: bis drei Jahre.
Die Urkundendelikte im Einzelnen
| Paragraf | Was strafbar ist | Obergrenze |
|---|---|---|
| § 223 Abs. 1 StGB | Eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellen oder eine echte verfälschen, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde | 1 Jahr oder 720 Tagessätze |
| § 223 Abs. 2 StGB | Eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr gebrauchen | wie Abs. 1 |
| § 224 StGB | Die Handlungen des § 223 an einer inländischen öffentlichen Urkunde, einer ausländischen öffentlichen Urkunde (wenn durch Gesetz oder Staatsvertrag gleichgestellt), einer letztwilligen Verfügung oder einem Wertpapier, das nicht unter § 237 fällt | 2 Jahre |
| § 224a StGB | Eine falsche oder verfälschte besonders geschützte Urkunde mit Gebrauchsvorsatz übernehmen, verschaffen, befördern, überlassen oder besitzen | 1 Jahr oder 720 Tagessätze |
| § 231 StGB | Einen für einen anderen ausgestellten amtlichen Ausweis im Rechtsverkehr wie einen eigenen gebrauchen; den eigenen Ausweis überlassen, obwohl man weiß, dass er unbefugt gebraucht wird | 6 Monate oder 360 Tagessätze |
Die Betrugsdelikte
| Paragraf | Merkmal | Obergrenze laut Quelle |
|---|---|---|
| § 146 StGB | Täuschung mit Bereicherungsvorsatz, die einen anderen am Vermögen schädigt | 6 Monate oder 360 Tagessätze |
| § 147 Abs. 1 StGB | Betrug unter Verwendung unter anderem falscher oder verfälschter Urkunden oder Daten | 3 Jahre |
| § 147 Abs. 3 StGB | Schaden über 300.000 Euro | 1 bis 10 Jahre |
| § 148 StGB | Gewerbsmäßiger Betrug | 3 Jahre; bei § 147 Abs. 1 und 2 sechs Monate bis fünf Jahre |
Zu § 147 nennt die Zusammenfassung unserer Quelle weitere Stufen, unter anderem für Schäden über 5.000 Euro; die genauen Strafrahmen für diese Stufen haben wir nicht aus dem Gesetzestext übernommen und geben sie deshalb nicht an.
Was für den Führerschein gilt
Das Führerscheingesetz enthält nach unserer Prüfung keine eigene Vorschrift gegen falsche Führerscheine; die Tat läuft über das Strafgesetzbuch. Das Fahren ohne Lenkberechtigung ist eine Verwaltungsübertretung (§ 37 FSG): Rahmen bis 2.180 Euro, bei fehlender Klasse mindestens 363 Euro, bei Entzug oder Lenkverbot mindestens 726 Euro. Mehr dazu auf der Seite Gefälschter Führerschein.
Was die Paragrafen nicht sagen
- Keine üblichen Strafen. Die Zahlen sind Obergrenzen. Was ein Gericht verhängt, hängt von Tat, Täter und Vorstrafen ab. In einem Steyrer Fall von 2017 waren es drei Monate bedingte Haft für den Gebrauch eines gekauften Führerscheins; das ist ein Einzelfall und keine Regel (Führerschein kaufen).
- Keine Rechtsberatung. Ob und wie ein Verhalten im Einzelfall strafbar ist, beurteilt ein Rechtsanwalt.
- Nicht behandelt. Versuch, Beteiligung, Rücktritt, Diversion und Verjährung haben wir nicht aufgearbeitet.
- Was ein Tagessatz ist. Tagessätze sind die Einheit der Geldstrafe; ihre Höhe bestimmt das Gericht. Die Zahl 720 nennt die Zahl der Einheiten, nicht eine Summe in Euro.
Eine Warnung aus dem Alltag
Wer Ihnen anbietet, ein Dokument zu „besorgen“, bringt Sie in die Rolle des Bestellers. Der Besitz mit Gebrauchsvorsatz (§ 224a) und der Gebrauch (§ 223 Abs. 2) sind eigene Delikte, auch wenn Sie die Karte nicht selbst hergestellt haben. Die Praxis der Gerichte kennen wir nicht, und deshalb raten wir bei einem Verdacht zu einem Rechtsanwalt (Betrug melden).
Häufige Fragen
Welche Strafe droht bei Dokumentenfälschung in Österreich?
Als Obergrenze nennt § 223 StGB ein Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätze, § 224 bei öffentlichen Urkunden zwei Jahre, § 224a für den Besitz ein Jahr oder 720 Tagessätze. Was verhängt wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Ist der Gebrauch einer gefälschten Urkunde dasselbe wie die Fälschung?
Nach § 223 Abs. 2 StGB wird der Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde im Rechtsverkehr ebenso bestraft wie das Herstellen. Es muss also nicht selbst gefälscht werden.
Was ist eine besonders geschützte Urkunde?
§ 224 StGB nennt inländische öffentliche Urkunden, bestimmte ausländische öffentliche Urkunden, letztwillige Verfügungen und Wertpapiere, die nicht unter § 237 fallen. Autorevue ordnet den Führerschein dieser Gruppe zu.
Wie hoch ist die Strafe für den Gebrauch eines fremden Ausweises?
Nach § 231 StGB bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze. Straflos bleibt, wer den Ausweis freiwillig zurückholt oder den Missbrauch verhindert, bevor ein Unberechtigter ihn gebraucht hat.
Gibt es eine eigene Strafe für falsche Führerscheine im Führerscheingesetz?
Wir haben dort keine gefunden. § 37 FSG regelt das Fahren ohne Lenkberechtigung als Verwaltungsübertretung; die Fälschung selbst fällt unter das Strafgesetzbuch.
Quellen und amtliche Links
- § 223 StGB Urkundenfälschung (JUSLINE)
- § 224 StGB Fälschung besonders geschützter Urkunden (JUSLINE)
- § 224a StGB Besitz falscher besonders geschützter Urkunden (JUSLINE)
- § 231 StGB Gebrauch fremder Ausweise (JUSLINE)
- § 146 StGB Betrug (JUSLINE)
- § 147 StGB Schwerer Betrug (JUSLINE)
- § 148 StGB Gewerbsmäßiger Betrug (JUSLINE)
- § 37 FSG Strafbestimmungen (JUSLINE)
- WKO: Betrug und Urkundenfälschung
- Autorevue: Führerschein aus dem Internet kaufen (aktualisiert 3. September 2022)
- OÖNachrichten: Fake-Führerschein benutzt, drei Monate Haft bedingt (Jänner 2017)