Recht

Urkundenfälschung in Österreich: die Rechtslage mit Obergrenzen

Kurzantwort: Das Strafgesetzbuch bestraft das Herstellen und Verfälschen von Urkunden sowie deren Gebrauch (§ 223: bis ein Jahr oder 720 Tagessätze), bei öffentlichen Urkunden bis zu zwei Jahre (§ 224), den Besitz mit Gebrauchsvorsatz (§ 224a) und den Gebrauch fremder Ausweise (§ 231: bis sechs Monate). Das sind Obergrenzen, keine üblichen Strafen.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Die Paragrafen im Überblick (Gesetzestexte über JUSLINE, geprüft am 5. Oktober 2026)
  • § 223 StGB: Herstellen, Verfälschen, Gebrauchen; bis ein Jahr oder 720 Tagessätze.
  • § 224 StGB: dasselbe an inländischen öffentlichen Urkunden, Testamenten und bestimmten Wertpapieren; bis zwei Jahre.
  • § 224a StGB: Übernehmen, Verschaffen, Besitzen; bis ein Jahr oder 720 Tagessätze.
  • § 231 StGB: Gebrauch fremder Ausweise; bis sechs Monate oder 360 Tagessätze.
  • § 146 StGB Betrug: bis sechs Monate oder 360 Tagessätze; § 147 Abs. 1 schwerer Betrug, unter anderem mit falschen Urkunden: bis drei Jahre.

Die Urkundendelikte im Einzelnen

ParagrafWas strafbar istObergrenze
§ 223 Abs. 1 StGBEine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellen oder eine echte verfälschen, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde1 Jahr oder 720 Tagessätze
§ 223 Abs. 2 StGBEine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr gebrauchenwie Abs. 1
§ 224 StGBDie Handlungen des § 223 an einer inländischen öffentlichen Urkunde, einer ausländischen öffentlichen Urkunde (wenn durch Gesetz oder Staatsvertrag gleichgestellt), einer letztwilligen Verfügung oder einem Wertpapier, das nicht unter § 237 fällt2 Jahre
§ 224a StGBEine falsche oder verfälschte besonders geschützte Urkunde mit Gebrauchsvorsatz übernehmen, verschaffen, befördern, überlassen oder besitzen1 Jahr oder 720 Tagessätze
§ 231 StGBEinen für einen anderen ausgestellten amtlichen Ausweis im Rechtsverkehr wie einen eigenen gebrauchen; den eigenen Ausweis überlassen, obwohl man weiß, dass er unbefugt gebraucht wird6 Monate oder 360 Tagessätze

Die Betrugsdelikte

ParagrafMerkmalObergrenze laut Quelle
§ 146 StGBTäuschung mit Bereicherungsvorsatz, die einen anderen am Vermögen schädigt6 Monate oder 360 Tagessätze
§ 147 Abs. 1 StGBBetrug unter Verwendung unter anderem falscher oder verfälschter Urkunden oder Daten3 Jahre
§ 147 Abs. 3 StGBSchaden über 300.000 Euro1 bis 10 Jahre
§ 148 StGBGewerbsmäßiger Betrug3 Jahre; bei § 147 Abs. 1 und 2 sechs Monate bis fünf Jahre

Zu § 147 nennt die Zusammenfassung unserer Quelle weitere Stufen, unter anderem für Schäden über 5.000 Euro; die genauen Strafrahmen für diese Stufen haben wir nicht aus dem Gesetzestext übernommen und geben sie deshalb nicht an.

Was für den Führerschein gilt

Das Führerscheingesetz enthält nach unserer Prüfung keine eigene Vorschrift gegen falsche Führerscheine; die Tat läuft über das Strafgesetzbuch. Das Fahren ohne Lenkberechtigung ist eine Verwaltungsübertretung (§ 37 FSG): Rahmen bis 2.180 Euro, bei fehlender Klasse mindestens 363 Euro, bei Entzug oder Lenkverbot mindestens 726 Euro. Mehr dazu auf der Seite Gefälschter Führerschein.

Was die Paragrafen nicht sagen

  • Keine üblichen Strafen. Die Zahlen sind Obergrenzen. Was ein Gericht verhängt, hängt von Tat, Täter und Vorstrafen ab. In einem Steyrer Fall von 2017 waren es drei Monate bedingte Haft für den Gebrauch eines gekauften Führerscheins; das ist ein Einzelfall und keine Regel (Führerschein kaufen).
  • Keine Rechtsberatung. Ob und wie ein Verhalten im Einzelfall strafbar ist, beurteilt ein Rechtsanwalt.
  • Nicht behandelt. Versuch, Beteiligung, Rücktritt, Diversion und Verjährung haben wir nicht aufgearbeitet.
  • Was ein Tagessatz ist. Tagessätze sind die Einheit der Geldstrafe; ihre Höhe bestimmt das Gericht. Die Zahl 720 nennt die Zahl der Einheiten, nicht eine Summe in Euro.

Eine Warnung aus dem Alltag

Wer Ihnen anbietet, ein Dokument zu „besorgen“, bringt Sie in die Rolle des Bestellers. Der Besitz mit Gebrauchsvorsatz (§ 224a) und der Gebrauch (§ 223 Abs. 2) sind eigene Delikte, auch wenn Sie die Karte nicht selbst hergestellt haben. Die Praxis der Gerichte kennen wir nicht, und deshalb raten wir bei einem Verdacht zu einem Rechtsanwalt (Betrug melden).

Häufige Fragen

Welche Strafe droht bei Dokumentenfälschung in Österreich?

Als Obergrenze nennt § 223 StGB ein Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätze, § 224 bei öffentlichen Urkunden zwei Jahre, § 224a für den Besitz ein Jahr oder 720 Tagessätze. Was verhängt wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Ist der Gebrauch einer gefälschten Urkunde dasselbe wie die Fälschung?

Nach § 223 Abs. 2 StGB wird der Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde im Rechtsverkehr ebenso bestraft wie das Herstellen. Es muss also nicht selbst gefälscht werden.

Was ist eine besonders geschützte Urkunde?

§ 224 StGB nennt inländische öffentliche Urkunden, bestimmte ausländische öffentliche Urkunden, letztwillige Verfügungen und Wertpapiere, die nicht unter § 237 fallen. Autorevue ordnet den Führerschein dieser Gruppe zu.

Wie hoch ist die Strafe für den Gebrauch eines fremden Ausweises?

Nach § 231 StGB bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze. Straflos bleibt, wer den Ausweis freiwillig zurückholt oder den Missbrauch verhindert, bevor ein Unberechtigter ihn gebraucht hat.

Gibt es eine eigene Strafe für falsche Führerscheine im Führerscheingesetz?

Wir haben dort keine gefunden. § 37 FSG regelt das Fahren ohne Lenkberechtigung als Verwaltungsübertretung; die Fälschung selbst fällt unter das Strafgesetzbuch.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage von Gesetzestexten, Behördenseiten und öffentlichen Berichten. Wir verkaufen, beschaffen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Die Arbeitsweise steht in den Redaktionsrichtlinien; Fehler melden Sie über den Kontakt.