Der legale Weg

Führerschein machen in Österreich: der amtliche Ablauf

Kurzantwort: Den Antrag auf den Führerschein der Klasse B stellen Sie in einer Fahrschule. Dazu kommen ein ärztliches Gutachten, die Erste-Hilfe-Unterweisung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach der Prüfung erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein, die Scheckkarte folgt per Post. Die Behörde verlangt 90 Euro für die Ausstellung, ohne Arzt- und Prüfungskosten.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Das Wichtigste vorab
  • Der Antrag wird in einer Fahrschule gestellt, die die Daten ins Führerscheinregister einträgt; die Lenkberechtigung erteilt die Landespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaft (oesterreich.gv.at).
  • Voraussetzungen nach § 3 FSG: Mindestalter, Verkehrszuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, fahrtechnische Befähigung und Erste-Hilfe-Unterweisung.
  • Klasse B: ab 18 Jahren; die Ausbildung darf frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter beginnen (§ 6 FSG).
  • Nach der praktischen Prüfung gilt ein vorläufiger Führerschein höchstens vier Wochen in Österreich; die Karte kommt innerhalb von fünf bis zehn Tagen nach Zahlung der Gebühren.
  • Gebühr der Behörde für die Ausstellung: 90 Euro, ohne Gutachten und Prüfgebühren (geprüft am 5. Oktober 2026).

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Fahrschule wählen und Antrag stellen. Sie unterschreiben in der Fahrschule ein Protokoll mit Ihren Daten, die die Schule ins Führerscheinregister einträgt. Welche Fahrschule, bleibt Ihnen überlassen; Preise vergleichen lohnt sich (Führerschein Kosten).
  2. Ärztliches Gutachten. Verlangt wird ein Gutachten eines Arztes über die gesundheitliche Eignung. Nach der AK-Erhebung zählt es zu den Kosten außerhalb der Fahrschule.
  3. Erste-Hilfe-Unterweisung. Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist eine Voraussetzung der Erteilung.
  4. Theoretische Grundausbildung und Theorieprüfung. Die Fahrschule bereitet vor und führt in die Theorieprüfung.
  5. Praktische Ausbildung und Fahrprüfung. Danach folgt die praktische Prüfung.
  6. Vorläufiger Führerschein. Wer besteht, erhält einen vorläufigen Führerschein, der mit einem amtlichen Lichtbildausweis in Österreich bis zu vier Wochen gilt.
  7. Gebühren zahlen, Scheckkarte erhalten. Die Behördengebühren werden mit einem Kostenblatt vorgeschrieben; nach der Zahlung kommt die Karte innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post.

Wer was macht

StelleAufgabe
FahrschuleAntrag, Datenaufnahme ins Register, Ausbildung, Vorbereitung auf die Prüfungen
ArztGutachten zur gesundheitlichen Eignung
Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft am Sitz der FahrschuleErteilung der Lenkberechtigung, Ausstellung der Karte (oesterreich.gv.at)
Magistrat in Krems und Waidhofen an der YbbsZuständig in diesen beiden Statutarstädten (oesterreich.gv.at, Seite Wiedererteilung)

Alter und Regeln während der Ausbildung

§ 6 FSG nennt für die Klasse B 18 Jahre. Die theoretische und praktische Ausbildung dürfen frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen. Während der Ausbildung gilt eine strenge Grenze: nicht mehr als 0,1 Promille Blutalkohol oder 0,05 Milligramm pro Liter Atemluft. Wer früher hinters Steuer will, kann die Ausbildung nach § 19 FSG vorziehen, siehe L17. Klasse B schließt laut oesterreich.gv.at die Klasse AM (Moped) ein.

Nach der Prüfung: Mehrphasenausbildung

Die AK-Erhebung führt als eigenen Kostenblock die „Mehrphasenausbildung“ auf, die nach bestandener Prüfung verpflichtend ist und 2025 in Salzburg 361 bis 512 Euro kostete. Wann die einzelnen Phasen stattfinden und was sie umfassen, steht auf den Seiten der Fahrschulen und auf oesterreich.gv.at; die Einzelheiten haben wir nicht aufgearbeitet.

Die Karte

Österreich stellt nur noch Scheckkartenführerscheine aus. Eine ab 19. Jänner 2013 ausgestellte Karte gilt 15 Jahre; die Verlängerung ist laut oesterreich.gv.at eine rein administrative Frist ohne neue Untersuchung oder Prüfung. Den Führerschein müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen. Alte Papierführerscheine müssen bis 19. Jänner 2033 getauscht werden (Umtausch).

Der Wiener Sonderfall: Termine

Das Verkehrsamt der Landespolizeidirektion Wien, Dietrichgasse 27 in 1030 Wien, arbeitet nur nach Terminvereinbarung. Sie müssen nicht bei der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes vorsprechen; jede Bezirkshauptmannschaft und das Verkehrsamt Wien nehmen Anträge entgegen. Das Verkehrsamt Wien hat laut Polizei längere Wartezeiten als andere Stellen.

Was Verkäufer gerne verschweigen

Jeder Schritt oben ist ein Schritt, den ein „Führerschein ohne Prüfung“ überspringt. Die Behörde kennt dann weder Ihr Gutachten noch Ihre Prüfung, und im Register steht nichts. Mit einem solchen Dokument fahren Sie ohne Lenkberechtigung (Gefälschter Führerschein).

Zwei-Minuten-Check für Ihre Fahrschule

  • Nennt die Fahrschule den Preis vollständig, mit Verwaltungsgebühr und allem, was dazugehört? Die AK Salzburg kritisiert, dass viele Pauschalpreise im Netz Nebenkosten auslassen.
  • Gibt es eine Regel für Wiederholungsprüfungen? Die AK nennt für wiederholte Prüfungsfahrten 100 bis 227 Euro.
  • Liegt die Fahrschule in einem Ort, dessen Behörde Sie erreichen können?

Häufige Fragen

Wie läuft der Führerschein in Österreich ab?

Antrag in einer Fahrschule, ärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Unterweisung, Theorie- und Praxisprüfung. Danach gibt es einen vorläufigen Führerschein, und die Scheckkarte kommt innerhalb von fünf bis zehn Tagen nach Zahlung der Gebühren per Post. So beschreibt es oesterreich.gv.at.

Ab welchem Alter darf man den Führerschein der Klasse B machen?

Das Mindestalter für Klasse B beträgt 18 Jahre (§ 6 FSG). Die Ausbildung darf sechs Monate früher beginnen. Mit L17 ist die Prüfung frühestens mit 17 möglich.

Was kostet die Behörde für die Ausstellung?

90 Euro, ohne Gutachten- und Prüfgebühren. Die Gesamtkosten inklusive Fahrschule liegen deutlich höher; die AK Salzburg ermittelte im Oktober 2025 Gesamtkosten von 2.780 bis 2.992 Euro.

Wie lange gilt der vorläufige Führerschein?

Höchstens vier Wochen in Österreich, zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die Scheckkarte kommt laut oesterreich.gv.at innerhalb von fünf bis zehn Tagen nach Zahlung der Gebühren.

Kann ich die Fahrschule frei wählen?

Ja. Die Lenkberechtigung erteilt die Behörde am Sitz der gewählten Fahrschule. Sie müssen nicht zur Behörde Ihres Hauptwohnsitzes gehen; in Wien ist ein Termin erforderlich.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage von Gesetzestexten, Behördenseiten und öffentlichen Berichten. Wir verkaufen, beschaffen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Die Arbeitsweise steht in den Redaktionsrichtlinien; Fehler melden Sie über den Kontakt.