- Fahrschulausbildung mit Ausbildungsfahrten frühestens sechs Monate nach Vollendung des 15. Lebensjahres (§ 19 FSG).
- Mindestens 3.000 Kilometer Ausbildungsfahrten, begleitet und im Fahrtenprotokoll dokumentiert.
- Zur praktischen Fahrprüfung wird zugelassen, wer die gesamte Ausbildung absolviert hat, frühestens aber mit Vollendung des 17. Lebensjahres.
- Laut oesterreich.gv.at gehören zu L17 ein Führerscheinantrag, die Grundausbildung in der Fahrschule, Ausbildungsfahrten, verpflichtende Schulungen und die Fahrprüfung.
- Kosten im Fahrschulanteil laut AK Salzburg (Oktober 2025): 2.174 bis 2.275 Euro.
Was L17 ist und was nicht
L17 ist keine Abkürzung, sondern ein vorgezogener Ausbildungsweg für die Klasse B. Wer mit 17 fahren will, durchläuft dieselben Etappen wie alle anderen, nur früher und mit Begleitung: Fahrschule, Theorie, Ausbildungsfahrten mit einer zugelassenen Begleitperson, Prüfung. Die Begleitperson und das Fahrzeug müssen bestimmte Anforderungen erfüllen; oesterreich.gv.at führt dazu eigene Unterseiten (Ausbildungsfahrten, Ausstattung des Ausbildungsfahrzeugs). Die Einzelheiten haben wir nicht aufgearbeitet.
Der Zeitplan in Zahlen
| Alter | Was möglich ist | Quelle |
|---|---|---|
| 15 Jahre und 6 Monate | Frühester Beginn der Fahrschulausbildung mit Ausbildungsfahrten bei L17 | § 19 FSG |
| 17 Jahre | Frühester Zeitpunkt der praktischen Prüfung bei L17 | § 19 FSG |
| 17 Jahre und 6 Monate | Frühester Ausbildungsbeginn im Normalweg (sechs Monate vor dem Mindestalter von 18) | § 6 FSG |
| 18 Jahre | Mindestalter der Klasse B | § 6 FSG |
Die 3.000 Kilometer
Die Zahl steht im Gesetzestext. Die Ausbildungsfahrten sind keine freie Fahrpraxis, sondern müssen mit einem Begleiter erfolgen und protokolliert werden, in einem Fahrtenprotokoll. Das Protokoll gehört zur Ausbildung und zum Nachweis gegenüber der Behörde. Wie genau das Protokoll zu führen ist und welche Schulungen verpflichtend sind, erklären die Fahrschulen und die Seiten von oesterreich.gv.at (zuletzt dort aktualisiert am 26. August 2026).
Was L17 kostet
Die AK-Erhebung führt L17 als eigenen Weg: im Fahrschulanteil 2.174 bis 2.275 Euro, also ähnlich wie die Vollausbildung mit 2.144 bis 2.240 Euro und teurer als die Ausbildung mit privaten Übungsfahrten ab 1.865 bis 2.040 Euro. Dazu kommen Arzt, Erste Hilfe, Fotos und Gebühren (269 bis 324 Euro) und die Mehrphasenausbildung. Vollständige Zahlen stehen unter Führerschein Kosten.
Was Angebote mit „17“ versprechen
Wer jugendlichen Kunden einen Führerschein „mit 16“ oder „sofort mit 17, ohne Prüfung“ verspricht, hat es mit keinem österreichischen Verfahren zu tun. Die Klasse B kennt nach § 6 FSG das Mindestalter 18, der Ausbildungsweg nach § 19 FSG erlaubt die Prüfung frühestens mit 17. Berichte über Anzeigen speziell an Minderjährige haben wir nicht geöffnet; das Muster der Fälschungsangebote (Facebook, WhatsApp, Vorauszahlung) beschreibt Autorevue (Führerschein kaufen).
Zwei-Minuten-Check für Eltern
- Steht im Angebot „Führerschein mit 16“ oder „ohne Prüfung“? Dann ist es keine Fahrschule.
- Meldet sich der Anbieter über WhatsApp oder Social Media statt mit Fahrschulnummer und Anschrift?
- Verlangt er Vorauszahlung außerhalb eines Vertrags mit Rechnung?
- Ist die Begleitperson benannt und das Fahrzeug für Ausbildungsfahrten geeignet?
Häufige Fragen
Wann darf ich bei L17 mit den Ausbildungsfahrten beginnen?
Laut § 19 FSG frühestens sechs Monate nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Die praktische Fahrprüfung ist erst nach der gesamten vorgeschriebenen Ausbildung möglich, frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres.
Wie viele Kilometer sind bei L17 vorgeschrieben?
Mindestens 3.000 Kilometer Ausbildungsfahrten mit Begleitperson, dokumentiert in einem Fahrtenprotokoll. So fasst es der Text des § 19 FSG zusammen; Einzelheiten zu Begleitperson und Fahrzeug stehen auf oesterreich.gv.at.
Kostet L17 mehr als die normale Ausbildung?
Laut AK Salzburg lag L17 im Oktober 2025 im Fahrschulanteil bei 2.174 bis 2.275 Euro, die Vollausbildung bei 2.144 bis 2.240 Euro. Der Unterschied ist klein; ein Preisvergleich der Fahrschulen bleibt wichtig.
Gibt es einen Führerschein mit 16?
Für Klasse B nicht: Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, die Prüfung bei L17 frühestens mit 17. Für andere Klassen nennt § 6 FSG andere Altersgrenzen, etwa 16 Jahre für A1.
Wo beantrage ich L17?
In einer Fahrschule, die den Antrag aufnimmt und die Daten ins Führerscheinregister einträgt. Die Lenkberechtigung erteilt die Behörde am Sitz der Fahrschule.