- Gesamtkosten Klasse B: 2.466 bis 4.476 Euro (ADAC, Stand April 2025).
- Sehtest: Bescheinigung höchstens zwei Jahre alt (§ 12 FeV); der ADAC nennt 0 bis 7 Euro.
- Erste-Hilfe-Kurs: mindestens neun Einheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV); der ADAC nennt ab 60 Euro.
- Prüfungsgebühren laut ADAC: Theorie etwa 25 Euro, Praxis etwa 130 Euro.
Schritt 1: Voraussetzungen klären
Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (geprüft am 5. Oktober 2026) liegt das Mindestalter für Klasse B bei 18 Jahren; mit der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 ist es auf 17 abgesenkt (§ 10 FeV). Die Fahrerlaubnis setzt einen ordentlichen Wohnsitz im Inland voraus, den § 7 FeV bei mindestens 185 Tagen im Jahr annimmt.
Schritt 2: Sehtest, Erste Hilfe und Fahrschule
Der Sehtest läuft bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle; die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (§ 12 FeV). Die Erste-Hilfe-Schulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, bei einer anerkannten Organisation oder Behörde (§ 19 FeV). Die Anmeldung läuft über die Fahrschule, die Ihre Unterlagen zusammenstellt und den Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleitet. Welche Unterlagen die Behörde verlangt, erfahren Sie dort; ein biometrisches Foto gehört in der Regel dazu. Preise legen die Fahrschulen selbst fest; die Spannen unten zeigen, wie weit sie auseinanderliegen.
Schritt 3: Theorie
Die theoretische Prüfung nimmt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer ab (§ 15 Abs. 5 FeV). Sie darf frühestens drei Monate vor dem Mindestalter abgelegt werden, die Identität wird geprüft, und die Fahrschule muss die Ausbildung bestätigen (§ 16 FeV). Wer durchfällt, kann wiederholen.
Schritt 4: Praxis
Die praktische Prüfung folgt nach den Fahrstunden. Sie darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters stattfinden (§ 17 FeV) und findet bei einem Sachverständigen oder Prüfer statt. Wer nicht besteht, übt weiter und tritt erneut an.
Schritt 5: Führerschein erhalten
Die Behörde erteilt die Fahrerlaubnis und stellt die Karte aus. Das Kraftfahrt-Bundesamt trägt die Daten ins Zentrale Fahrerlaubnisregister ein; das geschieht über die Behörde, nicht auf eigene Anmeldung.
Was der Weg kostet
| Posten | Spanne laut ADAC (Stand April 2025) |
|---|---|
| Grundbetrag der Fahrschule | 350 bis 565 Euro |
| Fahrstunde zu 45 Minuten | 55 bis 77 Euro |
| Sonderfahrten (zwölf) | 60 bis 95 Euro je Fahrt |
| Lernmaterial | 88 bis 119 Euro |
| Vorstellung zur Theorie / zur Praxis | 60 bis 137 Euro / 160 bis 289 Euro |
| Prüfungsgebühr Theorie / Praxis | etwa 25 Euro / etwa 130 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | ab 60 Euro |
| Sehtest | 0 bis 7 Euro |
| Passfoto | etwa 10 Euro |
| Behördengebühr | 38 bis 70 Euro je Bundesland |
| Gesamt | 2.466 bis 4.476 Euro |
Die Zahlen sind Spannen des ADAC, keine Preise Ihrer Fahrschule. Wer weniger zahlen will, vergleicht Angebote und lässt sich die Posten aufschlüsseln.
Hilfen, wenn es schwerfällt
- Theorie-Apps und Lernmaterial der Fahrschulen nutzen.
- Bei Sprachproblemen vorher bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Prüfung fragen.
- Bei Geldnot Ratenzahlung mit der Fahrschule besprechen.
Wer schon einen Führerschein aus dem Ausland hat, schaut bei Übersetzung und Umtausch nach. Wer dagegen mit „Führerschein ohne Prüfung“ geworben wird, liest warum es das nicht gibt.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ich den Führerschein Klasse B machen?
Ab 18 Jahren; mit der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 ist die Erteilung ab 17 möglich (§ 10 FeV).
Was kostet der Führerschein?
Der ADAC nennt für Klasse B insgesamt 2.466 bis 4.476 Euro (Stand April 2025), darin Fahrschule, Prüfungen, Erste Hilfe, Sehtest, Foto und Behördengebühr. Die Fahrschulen legen ihre Preise selbst fest; holen Sie mehrere Angebote ein.
Kann ich ohne Fahrschule zur Prüfung antreten?
Nein. Für die theoretische Prüfung verlangt § 16 FeV einen Ausbildungsnachweis der Fahrschule.
Wie lange gilt die Sehtestbescheinigung?
Bei Antragstellung darf sie nicht älter als zwei Jahre sein (§ 12 FeV).
Wie lang ist der Erste-Hilfe-Kurs?
Mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, also 6 Stunden 45 Minuten (§ 19 FeV).
Wer nimmt die Prüfung ab?
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 15 Abs. 5 FeV).