Betrugswarnung

Reisepass kaufen: was Angebote im Netz tatsächlich sind

Kurzantwort: Einen echten Reisepass kann man nicht kaufen. Er wird von der Passbehörde ausgestellt. Wer im Netz einen „echten Pass ohne Papiere“ bestellt, bekommt eine Fälschung oder gar nichts. Das Verschaffen eines falschen amtlichen Ausweises kann nach § 276 StGB mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Kurz belegt
  • Pässe stellt die Passbehörde aus; § 1 PassG verlangt den Pass bei Aus- und Einreise.
  • § 276 StGB: Verschaffen eines falschen Ausweises bis zwei Jahre oder Geldstrafe, bei Gewerbsmäßigkeit oder Bande drei Monate bis fünf Jahre.
  • § 275 StGB: schon die Vorbereitung der Fälschung ist strafbar.

Die Angebote

Anzeigen auf Websites mit ausländischen Domains und in Messenger-Kanälen bieten „registrierte“ Pässe, „neue Identitäten“ oder Pässe ohne Antrag an. Preise nennen wir nicht, weil wir keine belastbare Quelle dafür haben. Ein hoher Preis ist kein Echtheitsbeleg.

Was Käufer bekommen

  • Nichts. Nach der Zahlung kommen weitere Forderungen, dann Funkstille.
  • Eine Fälschung. Echte Pässe tragen Sicherheitsmerkmale; ein Nachbau aus dem Netz hat sie nicht und ist bei einer genauen Kontrolle schnell erkannt.
  • Ein Identitätsrisiko. Die Verkäufer verlangen Fotos, Unterschrift und Angaben zur Person.

Rechtslage

§ 276 StGB bedroht das Verschaffen eines unechten oder verfälschten amtlichen Ausweises mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei gewerbsmäßiger oder Bandentat sind es drei Monate bis fünf Jahre. § 275 StGB erfasst die Vorbereitung der Fälschung (bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe). Wer eine unechte Urkunde gebraucht, riskiert nach § 267 bis zu fünf Jahre (alle Texte geprüft am 5. Oktober 2026). Es sind Höchstgrenzen. Was ein Gericht wirklich verhängt, hängt vom Einzelfall ab.

Angebot und Wirklichkeit

Das Angebot sagtDie Wirklichkeit
„Echter Pass ohne Papiere“Die Passbehörde stellt Pässe auf Antrag aus; ein Händler kann das nicht ersetzen.
„Zweiter oder neuer Pass“Wer einen unechten Pass beschafft, erfüllt § 276 StGB; die Vorbereitung der Fälschung fällt unter § 275.
„Registriert, damit er überall funktioniert“Eine Fälschung hat keinen amtlichen Eintrag und fällt bei einer genauen Kontrolle auf.
„Zahlung per Krypto, dann Versand“Vorkasse auf Wegen, die sich kaum zurückholen lassen (Warnsignale).

Der echte Weg

Deutsche, die aus- oder einreisen, müssen nach § 1 Passgesetz einen gültigen Pass mitführen. Beantragt wird er bei der zuständigen Behörde der Gemeinde; bei Verlust melden Sie ihn dort und beantragen Ersatz. Auslandsvertretungen helfen im Ausland. Ein Händler im Netz kann nichts davon ersetzen.

Wenn Sie schon gezahlt haben

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf und erstatten Sie Anzeige (Betrug melden). Zur allgemeinen Rechtslage lesen Sie Urkundenfälschung, zu anderen Ausweisen gefälschter Ausweis.

Häufige Fragen

Kann man einen echten Reisepass kaufen?

Nein. Echte deutsche Reisepässe stellt nur die zuständige Passbehörde aus.

Ist der Kauf eines gefälschten Passes strafbar?

Das Verschaffen eines falschen amtlichen Ausweises kann nach § 276 StGB mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Was tun, wenn mein Pass verloren ist?

Melden Sie ihn bei der Passbehörde Ihrer Gemeinde und beantragen Sie Ersatz. Im Ausland hilft die deutsche Auslandsvertretung.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage amtlicher Quellen, Gesetzestexte und öffentlicher Berichte. Wir verkaufen, stellen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Mehr dazu in den Redaktionsrichtlinien; einen Fehler melden Sie über den Kontakt.