Der echte Weg

Führerschein umtauschen: die Pflichtfristen nach Jahrgang

Kurzantwort: Alte Papierführerscheine und Scheckkarten-Führerscheine müssen bis zu festen Stichtagen gegen den EU-Führerschein umgetauscht werden: je nach Geburtsjahr bis zum 19. Januar 2022, 2023, 2024 oder 2025, bei Kartenführerscheinen je nach Ausstellungsjahr bis 2026 bis 2033. Der Umtausch kostet nach den Angaben des Bundesverkehrsministeriums 25,50 Euro plus 1 Euro.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Die Angaben stammen vom Bundesverkehrsministerium und von der Bundesregierung und wurden am 5. Oktober 2026 geprüft. Fristen enden jeweils am 19. Januar des genannten Jahres.

Umtausch in Kürze
  • Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, zum Teil auch im Bürgeramt.
  • Mitbringen: Ausweis oder Pass, ein aktuelles biometrisches Foto, den alten Führerschein im Original.
  • Gebühr: 25,50 Euro plus 1,00 Euro; Direktversand optional 6,50 Euro.
  • Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet, unabhängig von der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis.

Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998), nach Geburtsjahr

GeburtsjahrFrist
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022 (abgelaufen)
1959 bis 196419. Juli 2023 (abgelaufen)
1965 bis 197019. Januar 2024 (abgelaufen)
1971 oder später19. Januar 2025 (abgelaufen)

Kartenführerscheine, nach Ausstellungsjahr

AusgestelltFrist
1999 bis 200119. Januar 2026 (abgelaufen)
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, tragen bereits ein Ablaufdatum und werden bei dessen Erreichen ersetzt. Zur Gültigkeit der älteren Dokumente gilt: Nach Fristablauf wird der alte Führerschein ungültig (Bundesverkehrsministerium).

So läuft der Umtausch ab

  1. Frist ablesen. Bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr, bei Karten das Ausstellungsjahr (Tabellen oben).
  2. Zuständige Stelle finden. Grundsätzlich ist es die Fahrerlaubnisbehörde, zum Teil geht es auch im Bürgeramt. Ob ein Online-Antrag möglich ist, sagt nach dem Ministerium nur die Behörde.
  3. Unterlagen mitbringen: Personalausweis oder Pass, ein aktuelles biometrisches Foto, den alten Führerschein im Original.
  4. Gebühr zahlen. 25,50 Euro plus 1,00 Euro, wahlweise 6,50 Euro für den Direktversand. Das Foto kommt möglicherweise dazu.
  5. Neuen Führerschein erhalten. Er ist auf 15 Jahre befristet.

Kosten und Folgen

Das Ministerium nennt eine Gebühr von 25,50 Euro und 1,00 Euro nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, dazu optional 6,50 Euro für Direktversand; die Bundesregierung spricht von rund 25 Euro. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und es kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro anfallen; die Länder können im Ausnahmefall davon absehen. Die Gebühren vor Ort können abweichen, fragen Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde nach.

Im Ausland lebende Deutsche

Deutsche im EU- oder EWR-Ausland wenden sich nach dem Ministerium an die dortige Fahrerlaubnisbehörde. Für andere Länder läuft der Umtausch schriftlich über die Auslandsvertretung.

Ausländische Führerscheine: ein getrennter Fall

Der Pflichtumtausch betrifft deutsche Führerscheine. Für ausländische gelten andere Regeln: Nach dem Bundesverkehrsministerium bleibt ein Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat sechs Monate nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland anerkannt; danach braucht man einen deutschen. Wie Sie ihn umschreiben lassen, erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde; Einzelheiten stehen unter Übersetzung ausländischer Führerscheine.

Zwei-Minuten-Check gegen „Umtausch-Services“

  • Verlangt eine Website mehr als die amtliche Gebühr von 25,50 Euro plus 1,00 Euro?
  • Will sie Ihren Führerschein per Post oder Ausweiskopien vorab haben, bevor ein Antrag bei der Behörde läuft?
  • Nennt sie keine Fahrerlaubnisbehörde als Antragsstelle?

Der Umtausch läuft bei der Behörde. Zum Gesamtbild: Führerschein machen.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt vom Geburtsjahr (Papierführerschein) oder Ausstellungsjahr (Karte) ab. Die Tabellen oben zeigen alle Fristen laut Bundesverkehrsministerium und Bundesregierung.

Was kostet der Umtausch?

Das Bundesverkehrsministerium nennt 25,50 Euro plus 1,00 Euro Gebühr, optional 6,50 Euro für den Direktversand. Vor Ort können weitere Kosten wie das Foto hinzukommen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der alte Führerschein wird laut Ministerium ungültig, und es kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro verhängt werden. Klären Sie Folgen für den Einzelfall mit der Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch?

Nach dem Bundesverkehrsministerium einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument), ein aktuelles biometrisches Foto und den alten Führerschein im Original.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Er wird auf 15 Jahre befristet, unabhängig davon, welche Fahrerlaubnis ihm zugrunde liegt (Bundesverkehrsministerium).

Kann ich den Umtausch online beantragen?

Das hängt von der Behörde ab. Das Ministerium verweist auf die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die die Möglichkeit nennen kann.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage amtlicher Quellen, Gesetzestexte und öffentlicher Berichte. Wir verkaufen, stellen oder vermitteln keine Führerscheine oder anderen Dokumente und sind keine Behörde. Mehr dazu in den Redaktionsrichtlinien; einen Fehler melden Sie über den Kontakt.