- Mindestentziehungsdauer bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit: drei Monate; pro bereits registriertem Vordelikt kommen zwei Wochen dazu, mit Ausnahmen (§ 25 Abs. 3 FSG).
- Die Behörde kann Auflagen anordnen: Nachschulung, ärztliche Gutachten, verkehrspsychologische Untersuchung (§ 24 FSG).
- Wiederausfolgung bei Entzug bis zu 18 Monaten: 59 Euro; Wiedererteilung bei längerem Entzug: 90 Euro, ohne Prüfgebühren und Gutachten (oesterreich.gv.at).
- Fahren trotz Entzug oder Lenkverbot: Mindeststrafe 726 Euro (§ 37 Abs. 4 FSG).
Wie lange der Entzug dauert
Die Dauer legt die Behörde in ihrem Bescheid fest. Bei gesundheitlichen Gründen richtet sie sich nach dem ärztlichen Gutachten über die weitere Nichteignung (§ 25 Abs. 2 FSG). Bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gilt eine Mindestdauer von drei Monaten, und für jedes Vordelikt, das zum Zeitpunkt der Entziehung im Register steht, verlängert sich der Entzug um zwei Wochen; für bestimmte Deliktgruppen gibt es Ausnahmen. Welche Delikte wie schwer wiegen, haben wir nicht aufgearbeitet. Ordnet die Behörde Maßnahmen an, wird der Entzug verlängert, bis Sie sie erfüllt haben (§ 24 FSG).
Welche Auflagen möglich sind
§ 24 FSG erlaubt der Behörde, Auflagen, Befristungen oder Beschränkungen anzuordnen. Möglich sind Nachschulungen, ärztliche Untersuchungen und eine verkehrspsychologische Untersuchung; Letztere ist das österreichische Gegenstück zu dem, was in Deutschland MPU heißt. Nach einem Alkoholdelikt kann eine ärztliche Begutachtung vorgeschrieben sein. Wer die Anordnungen nicht erfüllt, verlängert damit den Entzug. Die Untersuchungen führen dafür zugelassene Einrichtungen durch.
Der Weg zurück
| Situation | Verfahren | Kosten (ohne Gutachten und Prüfgebühren) |
|---|---|---|
| Entzug bis zu 18 Monaten | Wiederausfolgung des bisherigen Führerscheins; Gutachten je nach Fall | 59 Euro |
| Lenkberechtigung erloschen durch Fristablauf, Entzug über 18 Monate oder Verzicht | Wiedererteilung; innerhalb von 18 Monaten ohne neue Fahrprüfung, danach mit praktischer Prüfung | 90 Euro |
Voraussetzung der Wiedererteilung ist laut oesterreich.gv.at ein ärztliches Gutachten, das zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist; dazu kommen ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Passfoto im Format 35 mal 45 Millimeter und gegebenenfalls ein Erste-Hilfe-Nachweis. Zuständig ist die Behörde Ihres Wohnorts: Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder in Krems und Waidhofen an der Ybbs der Magistrat.
Was nicht funktioniert
- Der gekaufte Ersatz. Eine gefälschte Karte begründet keine Lenkberechtigung. Wer damit fährt, fährt ohne; § 37 Abs. 4 FSG nennt bei Entzug oder Lenkverbot eine Mindeststrafe von 726 Euro.
- Der Umweg über das Ausland. § 30 Abs. 2 FSG verpflichtet die Behörde, eine ausländische Lenkberechtigung zu entziehen, die jemand mit Wohnsitz in Österreich während eines Entzugs wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit erworben hat. Mehr auf der Seite EU-Führerschein aus dem Ausland.
- Vermittler, die den Entzug „verkürzen“. Die Dauer legt die Behörde fest. Berichte über solche Angebote in Österreich haben wir nicht geöffnet; belegt ist nur, was oben steht.
Zwei-Minuten-Check bei einem Entzug
- Steht im Bescheid, wie lange der Entzug dauert und welche Auflagen gelten?
- Haben Sie die Nachschulung oder Untersuchung erledigt? Sonst läuft der Entzug weiter.
- Ist der Entzug länger als 18 Monate? Dann brauchen Sie eine neue Fahrprüfung.
- Ist Ihr ärztliches Gutachten jünger als 18 Monate?
Häufige Fragen
Wie lange wird der Führerschein bei Entzug abgenommen?
Bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit mindestens drei Monate, plus zwei Wochen je bereits registriertem Vordelikt, mit Ausnahmen (§ 25 FSG). Bei gesundheitlichen Gründen richtet sich die Dauer nach dem ärztlichen Gutachten.
Was kostet es, den Führerschein nach dem Entzug wiederzubekommen?
Bei einem Entzug bis zu 18 Monaten kostet die Wiederausfolgung laut oesterreich.gv.at 59 Euro, bei längerem Entzug die Wiedererteilung 90 Euro. Gutachten und Prüfgebühren kommen hinzu.
Brauche ich nach dem Entzug eine neue Fahrprüfung?
Innerhalb von 18 Monaten nicht, danach ist laut oesterreich.gv.at die praktische Fahrprüfung nötig, wenn die Lenkberechtigung erloschen ist.
Was ist die verkehrspsychologische Untersuchung?
Eine der Maßnahmen, die die Behörde nach § 24 FSG anordnen kann, neben Nachschulung und ärztlichen Gutachten. Die Untersuchungen führen zugelassene Einrichtungen durch. Den genauen Ablauf haben wir nicht aufgearbeitet.
Kann ich mir den Führerschein im Ausland neu machen?
Wer in Österreich wohnt, riskiert nach § 30 Abs. 2 FSG, dass die Behörde eine so erlangte ausländische Lenkberechtigung entzieht. Der Weg zurück führt über das Verfahren bei der österreichischen Behörde.