- Falschen Ausweis besorgen: § 276 StGB, bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe.
- Gefälschte Urkunde benutzen: § 267 StGB, bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.
- Echten, aber fremden Ausweis benutzen oder überlassen: § 281 StGB, bis zu ein Jahr oder Geldstrafe; auch der Versuch ist strafbar.
Wozu Menschen falsche Ausweise suchen
Die Gründe reichen vom Altersnachweis über Verträge und Handykäufe bis zu Behördenverfahren. Wer ein falsches Dokument kauft, begibt sich dabei in die Hand von Leuten, die ihm nichts schulden. Oft ist das Geld weg, ohne dass überhaupt eine Karte ankommt.
Ein dokumentierter Fall
Die Polizei NRW meldete aus Bielefeld, dass ein 28-Jähriger am 17. Dezember 2025 mit einem Aufenthaltstitel ein Handy-Paket abholen wollte; ein Paketmitarbeiter rief die Polizei. In seinem Rucksack lagen laut Mitteilung Ausweise verschiedener Länder und Führerscheine mit deutlichen Fälschungsmerkmalen. Das ist eine Polizeimeldung zu einem Verdacht, kein Urteil. Der Fall zeigt, wo Ausweisfälschungen in der Praxis auffliegen: an der Ladentheke, nicht im Register (der Fall im Detail).
Welche Vorschriften gelten
| Vorschrift | Worum es geht | Höchstmaß |
|---|---|---|
| § 267 StGB | Unechte Urkunde im Rechtsverkehr gebrauchen, Versuch strafbar | 5 Jahre oder Geldstrafe |
| § 276 StGB | Unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis sich oder anderen verschaffen | 2 Jahre oder Geldstrafe; 3 Monate bis 5 Jahre bei Gewerbsmäßigkeit oder Bande |
| § 281 StGB | Ausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung gebrauchen oder überlassen | 1 Jahr oder Geldstrafe |
Geprüft am 5. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de. Höchststrafen sind keine Regelstrafen; was Gerichte verhängen, hängt von Tat, Vorstrafen und Umständen ab.
Der „geliehene“ Ausweis
§ 281 betrifft nicht nur Fälschungen. Wer einen echten Ausweis benutzt, der für eine andere Person ausgestellt wurde, etwa den eines Bruders oder Bekannten, täuscht im Rechtsverkehr. Das gilt auch für den, der den Ausweis herausgibt. Nach Absatz 2 stehen Zeugnisse und andere Urkunden, die im Rechtsverkehr als Ausweis dienen, den Ausweispapieren gleich; ein fremder Führerschein kann also ebenfalls darunterfallen.
Mythos und Fakt
| Mythos | Fakt |
|---|---|
| „Ich leihe nur den Ausweis meines Bruders aus, das ist keine Fälschung.“ | § 281 StGB erfasst gerade den echten Ausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, wenn er zur Täuschung gebraucht oder überlassen wird. |
| „Ein Foto vom Ausweis zu schicken ist harmlos.“ | Kopien müssen als Kopie erkennbar sein, und andere als der Inhaber dürfen sie nicht an Dritte weitergeben (§ 20 Abs. 2 PAuswG). Bei Betrügern landet sie dennoch nicht in guten Händen. |
| „Wenn die Fälschung gut genug ist, merkt es keiner.“ | Der Bielefelder Fall zeigt, dass schon ein aufmerksamer Mitarbeiter ausreicht (Polizei NRW). |
Was ein Ausweis ist
Deutsche ab 16 Jahren müssen nach § 1 Personalausweisgesetz einen gültigen Ausweis besitzen, sofern sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten; ein Pass kann ihn ersetzen. Wer keinen besitzt, obwohl § 1 es verlangt, begeht nach § 32 PAuswG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann (Höchstmaß). Den echten Ausweis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde; Ersatz bei Verlust läuft ebenfalls dort, nicht über Dritte im Netz.
Zwei-Minuten-Check vor einem „Ausweis“-Angebot
- Soll der Ausweis ohne Antrag bei Ihrer Gemeinde entstehen? Dann ist er keiner.
- Verlangt der Anbieter Kopien Ihres Ausweises, bevor er etwas liefert? Das Gesetz sieht keine Weitergabe an Dritte vor.
- Wird Vorkasse oder Kryptowährung verlangt? Das ist das Standardmuster der Masche.
- Wollen Sie den Ausweis nur für eine kurze Gelegenheit, etwa einen Vertrag? Auch das ist ein Gebrauch zur Täuschung.
Wenn Sie betrogen wurden
Wer für einen Ausweis gezahlt oder Daten geschickt hat, liest Betrug melden. Wer wegen eines Missbrauchs seiner Daten verunsichert ist, kann Anzeige erstatten. Zum Zusammenhang: Urkundenfälschung und Reisepass kaufen.
Häufige Fragen
Ist der Besitz eines gefälschten Personalausweises strafbar?
Das Verschaffen eines falschen amtlichen Ausweises ist nach § 276 StGB strafbar, der Gebrauch einer gefälschten Urkunde nach § 267. Klären Sie Ihren Fall mit einem Rechtsanwalt.
Darf ich den Ausweis eines anderen benutzen?
Nein. § 281 StGB bedroht den Gebrauch eines für einen anderen ausgestellten Ausweises zur Täuschung im Rechtsverkehr mit bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Ab welchem Alter braucht man einen Ausweis?
Nach § 1 PAuswG ab 16 Jahren für Deutsche, die der Meldepflicht unterliegen oder überwiegend in Deutschland leben.
Quellen und offizielle Links
- § 267 StGB Urkundenfälschung (gesetze-im-internet.de)
- § 276 StGB Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
- § 281 StGB Missbrauch von Ausweispapieren
- § 1 PAuswG Ausweispflicht
- § 20 PAuswG Verwendung des Ausweises, Ablichtung
- § 32 PAuswG Ordnungswidrigkeiten
- Polizei NRW: Paketannahme mit gefälschtem Ausweis missglückt