- Überweisung: Stoppen lässt sie sich nur, solange die Bank sie nicht ausgeführt hat. Danach bleibt ein Rückruf, dessen Erfolg die Empfängerbank mitbestimmt.
- Lastschrift: bis zu acht Wochen nach dem Einzug rückgängig zu machen (Verbraucherzentrale).
- Zahlung über PayPal, Klarna und Ähnliche: den Fall sofort auch dort melden.
In der ersten Stunde
- Bank oder Kartenanbieter anrufen. Sagen Sie, dass Sie Opfer eines Betrugs wurden, und fragen Sie nach Rückruf, Rückbuchung oder Sperre. Nennen Sie Betrag, Datum, Name und IBAN des Empfängers. Je früher, desto besser; ein Rückruf kann Gebühren kosten, auch wenn er scheitert.
- Zugänge sichern. Haben Sie Kartendaten oder Passwörter genannt, sperren Sie die Karte und ändern Sie die Zugangsdaten, möglichst von einem sicheren Gerät aus.
- Nicht weiterzahlen. Weitere Forderungen („Zoll“, „Freischaltung“) sind Teil der Masche.
- Beweise sichern. Screenshots von Anzeige und Chat, Überweisungsbeleg, Kontodaten des Empfängers, Telefonnummern. Löschen Sie nichts.
In den nächsten Tagen
- Anzeige erstatten. Das geht bei jeder Polizeidienststelle oder online. Die Online-Wachen der Länder sind über ein zentrales Portal erreichbar; bei Taten im Netz oder mit unbekanntem Ort wählen Sie das Land Ihres Wohnsitzes (Portal der Onlinewachen). Das Aktenzeichen geben Sie Ihrer Bank. Bei Gewalt oder Drohung rufen Sie die 110.
- Verbraucherzentrale informieren. Sie berät, wenn Sie Geld an Fake-Shops verloren haben, und führt Warnungen (verbraucherzentrale.de).
- KBA informieren, wenn jemand in dessen Namen aufgetreten ist (falsche KBA-Post). Das Amt rät, Unterlagen aufzubewahren und die Polizei einzuschalten.
Wer hilft wobei
| Stelle | Wofür | Wie |
|---|---|---|
| Ihre Bank | Stopp, Rückruf, Sperre | Telefon, dann schriftlich; Aktenzeichen der Anzeige nachreichen |
| Polizei (Online-Wache) | Strafanzeige | Portal der Onlinewachen, Land des Wohnsitzes |
| Verbraucherzentrale | Beratung zu Fake-Shops, Warnungen | verbraucherzentrale.de |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Falsche Post in seinem Namen | Unterlagen zur Polizei bringen |
| Rechtsanwalt | Eigene Strafbarkeit, Zivilanspruch | Vor der ersten Aussage |
Wenn Sie Ausweisdaten geschickt haben
- Beobachten Sie Konten, Post und Verträge, die Sie nicht abgeschlossen haben.
- Ändern Sie Passwörter, die Sie dem Verkäufer genannt haben.
- Das Gesetz erlaubt Ausweiskopien nur erkennbar als Kopie und verbietet anderen als dem Inhaber, sie an Dritte weiterzugeben (§ 20 Abs. 2 PAuswG). Ein Verkäufer, der Ihre Daten sammelt, hält sich nicht daran; rechnen Sie deshalb mit Missbrauch und nennen Sie bei der Anzeige ausdrücklich, dass Sie Kopien geschickt haben.
Was wir nicht können
Wir holen kein Geld zurück und führen keine Ermittlungen. Ob Ihr eigenes Verhalten Folgen hat, etwa weil Sie ein gefälschtes Dokument bestellen wollten, klären Sie vertraulich mit einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle. Eine Übersicht aller Stellen steht unter Betrug melden.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld zurück?
Das hängt vom Zahlungsweg und der Geschwindigkeit ab. Bei Kartenzahlung sind Rückbuchungen möglich, bei Überweisung, Krypto und Gutscheinen oft nicht. Rufen Sie sofort Ihre Bank an.
Muss ich bei der Polizei zugeben, dass ich einen Führerschein ohne Prüfung wollte?
Das ist eine Rechtsfrage. Lassen Sie sich vorher von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie unsicher sind.
Wann rufe ich die 110?
Bei Gewalt, Bedrohung oder wenn Gefahr besteht. Für die Anzeige eines Betrugs reicht die Online-Wache.
Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?
Nach der Verbraucherzentrale bis zu acht Wochen nach dem Einzug. Rufen Sie Ihre Bank an und lassen Sie sich den Ablauf nennen.
Was kostet ein Rückruf bei der Bank?
Das hängt von der Bank ab; nach den Volksbanken Raiffeisenbanken fallen für Rückrufe in der Regel Gebühren an, auch bei Misserfolg. Fragen Sie vorher nach dem Preis.
Reicht die Online-Wache als Anzeige?
Ja, die Online-Wachen der Länder nehmen Strafanzeigen entgegen. Bewahren Sie das Aktenzeichen auf; Banken und Versicherungen verlangen es oft.
Quellen und offizielle Links
- Onlinewachen der Polizeien der Länder
- Verbraucherzentrale
- Verbraucherzentrale: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet?
- Volksbanken Raiffeisenbanken: Kann ich eine Überweisung zurückholen?
- Kraftfahrt-Bundesamt: Warnhinweis Betrugsmasche (2016)
- § 263 StGB Betrug
- § 20 PAuswG Verwendung des Ausweises, Ablichtung