- fedpol beschreibt in seinem Jahresbericht 2025, wie Fachleute gefälschte Schweizer Pässe über die typischen «Unterschriften» der Fälscher zu Serien verbinden.
- Gefälschte Dokumente in der Schweiz stammen laut 20 Minuten unter anderem aus Bulgarien und Belgien; auch gefälschte französische Pässe wurden gefunden.
- Die Schweiz stellt nur noch biometrische Pässe aus (Kanton Bern).
Was fedpol über Pass-Fälschungen berichtet
Im Jahresbericht 2025 erzählt fedpol unter dem Titel «Falsche Papiere, echte Unterschriften», wie die Behörde Fälschungen nicht einzeln, sondern als Serien betrachtet. Beim forensischen Profiling werden die typischen «Unterschriften» von Fälscherinnen und Fälschern identifiziert, also die wiederkehrenden Eigenheiten ihrer Arbeit. Die Informationen werden in der interkantonalen Datenbank für gefälschte Identitätsdokumente (BIDIF) gespeichert und über die internationale Datenbank ProFID-SERIES geteilt. Der Bericht verfolgt einen Fall gefälschter Schweizer Pässe, der durch mehrere Länder lief; als Vorlage diente nach dem Bericht eine frühere Passversion von 2003. Wir verweisen auf den Bericht für die Einzelheiten; er ist kein Verkaufsführer, und wir beschreiben keine Fälschungsmethoden.
EU-Pässe
SRF und 20 Minuten berichteten im April 2025, dass viele gefälschte Dokumente aus EU-Staaten stammten, genannt werden unter anderem Bulgarien und Belgien; ausserdem wurden gefälschte französische Pässe gefunden. Welche der 3’735 von fedpol für 2024 gemeldeten Dokumente Pässe waren, geht aus den Berichten nicht hervor (Gefälschter Ausweis).
Was das Gesetz dazu sagt
| Norm | Inhalt | Obergrenze |
|---|---|---|
| Art. 252 StGB | Fälschen oder Verfälschen von Ausweisschriften, Zeugnissen und Bescheinigungen; Gebrauch zur Täuschung; Missbrauch echter, nicht für den Täter bestimmter Schriften, jeweils um das Fortkommen zu erleichtern | Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe |
| Art. 251 StGB | Urkundenfälschung zum Schaden oder zum unrechtmässigen Vorteil | Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe |
| Art. 255 StGB | Anwendung auf Urkunden des Auslandes | wie die Normen |
| Art. 146 StGB | Betrug, wenn jemand arglistig täuscht und so Vermögen schädigt | bis fünf Jahre; gewerbsmässig sechs Monate bis zehn Jahre |
Das sind Höchstgrenzen aus den Gesetzestexten (Fedlex, geprüft am 5. Oktober 2026), keine üblichen Strafen.
Der echte Pass: so und nur so
Einen Schweizer Pass bestellen Sie beim kantonalen Passbüro, online oder am Schalter; bei der persönlichen Vorsprache werden Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst. Der Pass ist biometrisch, die Daten stehen auf dem Chip. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Pass und ID beantragen. fedpol selbst beantwortet nach eigener Angabe nur allgemeine Fragen zu Pass und ID und ist für Einzelfälle nicht zuständig.
Wenn Ihnen ein Pass angeboten wird
- Nehmen Sie ihn nicht an und zahlen Sie nichts.
- Sichern Sie die Nachricht oder das Inserat.
- Melden Sie es der Polizei (Suisse ePolice oder Kantonspolizei).
- Bei Phishing-Mails oder Fake-Seiten zusätzlich dem BACS.
Wenn Ihr eigener Pass verloren ist
Melden Sie den Verlust der örtlichen Polizei und wenden Sie sich an das kantonale Passbüro für den Ersatz (fedpol). Ein provisorischer Pass kostet im Kanton Bern 100 Franken und gilt höchstens ein Jahr; der Verlustbericht der Polizei kostet 40 Franken.
Pass oder Identitätskarte
Im Kanton Bern gilt: Die Identitätskarte dient der Identitätskontrolle im Inland, für Auslandsreisen braucht man den Pass oder eine Verifikation über die Botschaft. Das erklärt, warum Fälscher Pässe nachahmen: Er gilt international. Es erklärt auch, warum die Behörden bei Pässen besonders genau hinschauen, und warum fedpol die Fälschungen in Serien aufschlüsselt.
Der Unterschied zwischen Art. 251 und Art. 252 StGB
Art. 252 verlangt die Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, und bezieht sich auf Ausweisschriften, Zeugnisse und Bescheinigungen. Art. 251 verlangt die Absicht, jemanden zu schädigen oder sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Beide kennen als Höchststrafen drei beziehungsweise fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Welche Norm in einem Fall angewendet wird, hängt von den Absichten und den Umständen ab; dazu gehört, ob sich jemand einen Vorteil verschaffen oder nur ein Fortkommen erleichtern wollte.
Was fedpol und die Kantone untereinander teilen
Der Jahresbericht beschreibt zwei Datenbanken: BIDIF auf interkantonaler Ebene und ProFID-SERIES international. Wenn ein Kanton eine Fälschung entdeckt, stehen die Merkmale den anderen Kantonen zur Verfügung, und ähnliche Fälschungen lassen sich zu einer Serie verbinden. Für Betroffene heisst das: Wer einmal ein gefälschtes Dokument vorlegt, hinterlässt eine Spur, die über Kantonsgrenzen hinweg gefunden werden kann, und wer ein Opfer eines solchen Netzwerks wurde, hilft mit seiner Anzeige, die Serie zu schliessen.
Häufige Fragen
Gibt es gefälschte Schweizer Pässe?
Ja. fedpol beschreibt in seinem Jahresbericht 2025 einen Fall gefälschter Schweizer Pässe, die als Serie erkannt und über die Datenbank BIDIF und ProFID-SERIES verglichen wurden. Quelle: fedpol Jahresbericht 2025, SRF; geprüft am 5. Oktober 2026.
Sind EU-Pässe in der Schweiz gefälscht im Umlauf?
Nach SRF und 20 Minuten stammten viele gefälschte Dokumente aus EU-Staaten, genannt werden unter anderem Bulgarien und Belgien; gefälschte französische Pässe wurden gefunden. Wie viele es insgesamt sind, nennen die Berichte nicht. Quelle: fedpol Jahresbericht 2025, SRF; geprüft am 5. Oktober 2026.
Was droht bei einem gefälschten Pass?
Art. 252 StGB droht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe an, Art. 251 StGB bis zu fünf Jahre. Das sind Höchstgrenzen aus dem Gesetz, das Gericht entscheidet im Einzelfall. Quelle: fedpol Jahresbericht 2025, SRF; geprüft am 5. Oktober 2026.
Wo bekomme ich einen echten Pass?
Beim kantonalen Passbüro, online oder am Schalter. Bei der persönlichen Vorsprache werden Gesichtsbild und Fingerabdrücke erfasst (Kanton Bern). Quelle: fedpol Jahresbericht 2025, SRF; geprüft am 5. Oktober 2026.
Wen kontaktiere ich bei einem Passverlust?
Die örtliche Polizei für die Verlustmeldung und das kantonale Passbüro für den Ersatz. fedpol beantwortet nach eigener Angabe nur allgemeine Fragen. Quelle: fedpol Jahresbericht 2025, SRF; geprüft am 5. Oktober 2026.
Quellen und offizielle Links
- fedpol Jahresbericht 2025: Falsche Papiere, echte Unterschriften
- SRF: Tausende gefälschte Pässe in der Schweiz im Umlauf (24. April 2025)
- 20 Minuten: 10 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen möglicherweise erschlichen (24. April 2025)
- fedpol: Praktische Informationen (Pass und ID)
- Kanton Bern: Ausweise, Preise und Gültigkeit
- Art. 252 StGB Fälschung von Ausweisen (Fedlex)
- Art. 251 StGB Urkundenfälschung (Fedlex)
- Art. 146 StGB Betrug (Fedlex)