Meldestellen

Betrug melden: alle Stellen im Überblick

Kurzantwort: Wer in der Schweiz auf einen Dokumenten-Betrug oder Phishing hereingefallen ist, informiert zuerst Bank oder Kartenfirma, meldet die Seite dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und erstattet bei Schaden Anzeige bei der Kantonspolizei, wo möglich online über Suisse ePolice. Hinweise ohne Schaden gehen an antiphishing.ch.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Die Meldestellen

StelleWofürWieRückmeldung
Bank oder KartenfirmaKarte sperren, Rückerstattung prüfenTelefon, danach schriftlichje nach Institut
BACSBetrügerische Seiten, Phishing, CybervorfälleMeldeformularauf Wunsch
antiphishing.chPhishing-Seiten und -MailsWebformular oder reports@antiphishing.chkeine
Kantonspolizei, Suisse ePoliceStrafanzeige bei SchadenPolizeiposten, schriftlich oder Suisse ePoliceProtokoll, Weitergabe an die Staatsanwaltschaft
StrassenverkehrsamtFragen zum eigenen Ausweis, Hinweise auf BetrugsdiensteTelefon, Schalterdirekt

Nach Anliegen

Was passiert istWeiterführend
Ich habe für einen Führerausweis gezahltFührerausweis-Betrug melden
Ich habe auf einer Strafregister-Bestellseite gezahltStrafregisterauszug bestellen
Ich habe eine SMS im Namen einer Behörde erhaltenSMS im Namen von Behörden
Mir wurde ein Ausweis oder Pass angebotenGefälschter Ausweis

Was das BACS rät, wenn Daten weitergegeben wurden

  • Kreditkarte beim Anbieter sperren lassen, wenn Kartendaten eingegeben wurden.
  • Passwörter ändern, für jeden Dienst ein eigenes, starkes Passwort; bei gehacktem E-Mail-Konto alle verbundenen Dienste.
  • Fernzugriffssoftware deinstallieren, wenn sie auf Anweisung installiert wurde.
  • Bei finanziellem Verlust Anzeige bei der Polizei erstatten.

Was eine Anzeige bewirkt

Jede Person darf Straftaten anzeigen (Kanton Zürich). Die Polizei nimmt ein Protokoll auf und meldet an die Staatsanwaltschaft. Die Zürcher Cyber-Polizei hielt 2022 gegenüber SRF fest, dass sich Seiten im Ausland nicht zwangsweise abschalten lassen; Behörden bitten die Registrierstellen um Löschung. Geld zurückholen können weder Polizei noch Truthdocuments.

Was Sie bei jeder Meldung angeben sollten

  • Wann und wie der Kontakt begann: Webseite, Telegram-Gruppe, Mail, SMS.
  • Welche Daten Sie weitergegeben haben: Ausweiskopie, Foto, Kartendaten.
  • Wie viel Sie gezahlt haben, wann und an welches Konto.
  • Die Webadresse oder Telefonnummer des Anbieters.
  • Screenshots und Verlauf als Anhang.

Kantone unterscheiden sich

Nicht jeder Kanton nimmt Anzeigen über Suisse ePolice entgegen. Im Kanton Zürich geht die Anzeige persönlich auf dem Polizeiposten, schriftlich oder online. Wenn Ihr Kanton die Online-Anzeige nicht anbietet, bleibt der Gang zum Posten oder die schriftliche Anzeige. Bringen Sie einen Ausweis und die gesicherten Unterlagen mit.

Wem Sie nicht melden sollten

Melden Sie nicht an Dienste, die Ihnen Rückzahlung gegen Vorauszahlung versprechen, und nicht an Telefonnummern, die Ihnen die Täter nennen. Suchen Sie die Stelle selbst über deren offizielle Seite (Offizielle Prüfung).

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage von Gesetzestexten, Mitteilungen der Bundes- und Kantonsbehörden und öffentlichen Berichten. Wir verkaufen, stellen oder vermitteln keine Führerausweise oder andere Dokumente und sind keine Behörde. Die Arbeitsweise steht in den Redaktionsrichtlinien; einen Fehler melden Sie über den Kontakt.