- Der beschriebene Anbieter verkaufte eine PDF-Anleitung für 20 Euro, nicht das Dokument.
- Die Watchlist Internet beanstandete irreführende Produktbeschreibung, einen Betreiber mit Sitz in Zypern trotz österreichischer Aufmachung und eine nicht gesetzeskonforme Gestaltung des Kaufbuttons.
- Der amtliche Weg läuft über oesterreich.gv.at und kostet online 18 Euro, mit sofortiger elektronischer Zustellung.
- Die Watchlist Internet erwähnte die Möglichkeit, den Kauf zivilrechtlich wegen Irreführung anzufechten.
Wie das Angebot aussieht
Die Seiten bewerben den „Strafregisterauszug online“ oder die „Strafregisterbescheinigung bestellen“. Wer auf sie trifft, glaubt, ein Dokument zu kaufen. Nach der Zahlung kommt nach dem Bericht der Watchlist Internet aber nur ein PDF mit Schritten, die jeder auf der Seite der Behörde nachlesen kann. Wie die Nutzer auf die Seite gelangen, beschreibt unsere Quelle nicht. Wir nennen den Anbieter nicht; der Bericht der Watchlist Internet ist verlinkt.
So läuft die Masche ab
- Die Suche. Jemand sucht nach „Strafregisterauszug online“ oder „Strafregisterbescheinigung“. Das sind nach unseren Keyword-Daten rund 1.300 beziehungsweise 3.600 Suchen im Monat.
- Die Seite. Sie wirkt wie ein Antragsportal, in einem Fall mit österreichischem Namen und Aufmachung, der Betreiber saß laut Watchlist Internet in Zypern.
- Die Zahlung. Verlangt werden 20 Euro für eine „Hilfe“ beim Antrag.
- Die Lieferung. Es kommt eine PDF-Anleitung, die erklärt, wie man bei der Behörde den Antrag stellt.
- Der Rest. Den eigentlichen Antrag müssen Sie trotzdem bei der Behörde stellen und die Gebühr dort bezahlen.
Das ist die Beschreibung eines einzelnen dokumentierten Falls von 2021; ob derselbe Anbieter heute noch aktiv ist, haben wir nicht geprüft.
Die Kosten im Vergleich
| Weg | Was Sie zahlen | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| Vermittlungsseite (Fall 2021) | 20 Euro | Eine PDF-Anleitung, nicht das Dokument |
| oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU Login | 18 Euro | Die Standardbescheinigung, sofort elektronisch |
| Persönlich bei der Behörde | 26 Euro (Standard), 29 Euro (Sonderformen) | Die Bescheinigung, in Wien meist vor Ort |
Wer erst die Anleitung kauft und dann den amtlichen Antrag stellt, zahlt also zweimal. Alle Gebühren sind Stand 5. Oktober 2026 (Strafregisterbescheinigung).
Woran man erkennt, dass man nicht bei der Behörde ist
- Die Adresse endet nicht auf gv.at und führt nicht zu polizei.gv.at oder einer Gemeinde.
- Es wird kein ID-Austria-Login verlangt, sondern ein Formular mit Zahlung.
- Der Preis weicht von 18, 26 oder 29 Euro ab.
- Im Impressum steht eine Firma im Ausland, obwohl die Seite österreichisch auftritt.
- Der Kaufbutton nennt die Zahlungspflicht nicht deutlich; die Watchlist Internet beanstandete das im beschriebenen Fall.
Wenn Sie schon bezahlt haben
Die Watchlist Internet verwies im beschriebenen Fall darauf, dass sich der Vertrag unter Umständen wegen Irreführung anfechten lässt. Ob das in Ihrem Fall gilt, kann sie nicht beantworten; wir auch nicht. Sinnvoll sind drei Schritte: Belege sichern, die Seite bei der Watchlist Internet melden und bei Zweifeln die Konsumentenberatung oder einen Anwalt fragen. Die Stellen stehen auf der Seite Betrug melden. Danach beantragen Sie die Bescheinigung beim Staat.
Ist das Betrug oder nur teuer?
Das beurteilen wir nicht. Die Watchlist Internet nannte das Angebot „irreführend“. Ob ein Anbieter strafrechtlich als Betrug (§ 146 StGB) zu werten ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht. Klar ist nur: Das Dokument gibt es nicht bei ihm.
Häufige Fragen
Darf eine Seite Geld für Hilfe beim Strafregisterauszug nehmen?
Hilfe anzubieten ist nicht von vornherein verboten; irreführend wird es, wenn der Eindruck entsteht, das Dokument zu kaufen. Die Watchlist Internet beanstandete einen Anbieter, der 20 Euro für eine PDF-Anleitung nahm. Den Antrag erklärt oesterreich.gv.at kostenlos.
Was kostet der Strafregisterauszug beim Staat?
18 Euro online mit ID Austria oder EU Login, persönlich 26 Euro für die Standardbescheinigung und 29 Euro für Sonderformen. Stand 5. Oktober 2026 laut oesterreich.gv.at.
Wie erkenne ich die offizielle Seite?
Sie liegt auf oesterreich.gv.at, polizei.gv.at oder einer Gemeindeseite, verlangt ID Austria oder EU Login und nennt die amtlichen Gebühren. Ein Preis von 20 Euro für „Hilfe“ oder ein ausländischer Betreiber im Impressum ist ein Warnzeichen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Watchlist Internet nannte in ihrem Fall die Möglichkeit, den Kauf wegen Irreführung anzufechten. Lassen Sie sich von einer Konsumentenberatung oder einem Rechtsanwalt beraten.
Wo melde ich so eine Seite?
Bei der Watchlist Internet über ihr Meldeformular. Anzeigen können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten; die Meldestelle für Internetkriminalität erreichen Sie unter against-cybercrime@bmi.gv.at.