- Verlust oder Diebstahl binnen einer Woche der Polizei melden.
- Die Verlustanzeige ersetzt den Führerschein bis zu acht Wochen, nur in Österreich.
- Duplikat: 73 Euro; Zustellung der Karte binnen fünf bis zehn Tagen.
- Mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis, Verlust- oder Diebstahlanzeige, Passfoto 35 mal 45 Millimeter, gegebenenfalls Meldebestätigung.
Was nach dem Verlust zu tun ist
- Anzeige bei der Polizei. Binnen einer Woche. Die Anzeige hat eine zweite Funktion: Sie ist ein vorläufiger Ersatz.
- Termin bei der Führerscheinbehörde. Landespolizeidirektionen empfehlen die Online-Terminvereinbarung; in Wien ist sie zwingend.
- Duplikat beantragen. Mit Ausweis, Anzeige und Foto bei der Behörde.
- Vorläufiger Nachweis. Die Behörde stellt sofort einen vorläufigen Nachweis aus.
- Karte per Post. Binnen fünf bis zehn Tagen.
Die acht Wochen und ihre Grenze
Die Anzeige ersetzt den Führerschein nur innerhalb Österreichs. Wer ins Ausland fährt, braucht die Karte. Fahren Sie also nicht los, ohne das Duplikat abzuwarten, wenn eine Reise ansteht. Auch die Acht-Wochen-Frist läuft ab dem Datum der Anzeige; sie ist keine Verlängerung der Wartezeit auf die Karte, sondern ein Zeitfenster.
Was Sie zur Behörde mitbringen
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Amtlicher Lichtbildausweis | Reisepass oder Personalausweis |
| Verlust- oder Diebstahlanzeige | Von der Polizei; sie dient bis zu acht Wochen als Ersatz |
| Passfoto | 35 mal 45 Millimeter |
| Meldebestätigung | Optional |
Wien: Termin und Öffnungszeiten
Das Verkehrsamt der Landespolizeidirektion Wien (Dietrichgasse 27, 1030 Wien) empfängt laut Polizei Wien nur nach Terminvereinbarung. Die Zeiten: Montag bis Mittwoch 8.00 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr; am 24. und 31. Dezember geschlossen. Der Antrag muss nicht beim Verkehrsamt Ihres Wohnorts gestellt werden, jede Behörde kommt in Frage.
Wann sonst ein Duplikat nötig ist
oesterreich.gv.at nennt als Anlässe neben dem Verlust auch den Umtausch eines alten Papierführerscheins in die Karte, eine freiwillige Namensänderung und unleserliche oder unklare Lichtbilder. Für den Papierführerschein siehe Umtausch.
Wenn der Führerschein in falsche Hände gerät
Ein verlorener Führerschein kann missbraucht werden. § 231 StGB stellt unter Strafe, wer einen amtlichen Ausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, im Rechtsverkehr wie einen eigenen gebraucht: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Ebenso strafbar ist, wer seinen eigenen Ausweis einem anderen überlässt, obwohl er weiß, dass dieser ihn im Rechtsverkehr unbefugt gebraucht. Straflos bleibt, wer den Ausweis freiwillig zurückholt oder den Missbrauch verhindert, bevor ein Unberechtigter ihn gebraucht hat. Das sind Obergrenzen aus dem Gesetzestext. Für Sie heißt das: Wer seinen Führerschein weitergibt, etwa an jemanden, der „kurz fahren“ will, kann sich selbst strafbar machen, und wer ihn verloren hat, tut gut daran, den Verlust zu melden.
Verlorener Führerschein und Betrug
Ein verlorener Führerschein ist der Moment, in dem manche Menschen im Netz nach einem „schnellen Ersatz“ suchen. Auf der Seite zum Führerschein kaufen steht, warum es den nicht gibt. Der Ersatz kommt von der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat oder jeder anderen Führerscheinbehörde, und kostet 73 Euro, nicht mehr.
Zwei-Minuten-Check bei Verlust
- Anzeige bei der Polizei erstattet, mit Datum?
- Termin bei der Führerscheinbehörde vereinbart?
- Reise ins Ausland in den nächsten Wochen? Dann das Duplikat früh beantragen.
- Foto 35 mal 45 Millimeter und amtlicher Lichtbildausweis bereit?
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Verlustanzeige als Ersatz für den Führerschein?
Bis zu acht Wochen, nur innerhalb Österreichs. Der Verlust muss laut oesterreich.gv.at innerhalb einer Woche der Polizei gemeldet werden.
Was kostet ein Duplikat?
73 Euro laut oesterreich.gv.at, Stand 5. Oktober 2026. Die Karte kommt innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post, ein vorläufiger Nachweis wird sofort ausgestellt.
Wo beantrage ich ein Duplikat?
Bei jeder Führerscheinbehörde: Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Vertretungsbehörden im Ausland. In Wien ist ein Termin zwingend.
Was passiert, wenn jemand meinen Führerschein benutzt?
Wer einen fremden amtlichen Ausweis wie einen eigenen gebraucht, kann nach § 231 StGB mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätzen bestraft werden. Melden Sie den Verlust deshalb sofort bei der Polizei.
Darf ich meinen Führerschein weitergeben?
Wer seinen Ausweis einem anderen überlässt und weiß, dass dieser ihn im Rechtsverkehr unbefugt gebrauchen wird, kann nach § 231 Abs. 2 StGB strafbar sein. Geben Sie den Führerschein nicht aus der Hand.