Der amtliche Weg

Ausländischen Führerausweis in der Schweiz umtauschen

Kurzantwort: Wer in die Schweiz zieht, hat ab Einreise zwölf Monate Zeit, den ausländischen Führerausweis beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons umzutauschen; danach darf man nicht mehr fahren. Nötig sind Gesuch, Sehtest, Passfoto, Ausweis und der ausländische Originalausweis. Für EU- und EFTA-Ausweise entfällt nach dem ASTRA die Kontrollfahrt.

Zuletzt geprüft: · Von Mark Dent

Verifiziert am 5. Oktober 2026
  • Frist: zwölf Monate ab Einreisedatum; nach Ablauf besteht Fahrverbot bis zum Umtausch (Kanton Zürich).
  • Gebühr für die Identitätsprüfung: 20 Franken im Kanton Zürich, am Gemeindeschalter oder beim Strassenverkehrsamt. Weitere Gebühren legt jeder Kanton fest.
  • Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons; das ASTRA koordiniert.

Schritt für Schritt

  1. Frist notieren. Die zwölf Monate laufen ab dem Einreisedatum. Wer erst kurz vor dem Ende anfängt, riskiert ein Fahrverbot, weil Prüfung und Bearbeitung Zeit brauchen.
  2. Sehtest. Der Sehtest darf nach den Angaben des Kantons Zürich höchstens zwei Jahre alt sein; er wird beim Optiker oder Augenarzt gemacht.
  3. Unterlagen sammeln. Gesuchsformular, Passfoto nach den Vorgaben des Amts, Originalausweis (Pass oder ID, bei Nicht-Schweizern der Ausländerausweis), der ausländische Führerausweis im Original und, bei nichtlateinischer Schrift, eine Übersetzung der Botschaft oder des Konsulats.
  4. Gesuch einreichen. Wer erstmals ein Gesuch stellt, erscheint zur Identitätsprüfung persönlich; wer früher schon einen Schweizer Lernfahr- oder Führerausweis hatte, kann es nach dem Kanton Zürich per Post einreichen.
  5. Entscheid abwarten. Je nach Staat ist eine Kontrollfahrt nötig.

Welche Regeln gelten für welchen Staat

GruppeRegelQuelle
EU- und EFTA-Staaten (30 Staaten mit voller Erleichterung)Umtausch ohne Kontrollfahrt und ohne TheorieprüfungASTRA-Blog
Weitere Staaten mit Teilerleichterung (zum Beispiel Australien, Japan, Kanada, USA)Erleichterungen, Kontrollfahrt je nach Staat und GesuchASTRA-Blog
Berufskategorien C, C1, D, D1Zusätzliche TheorieprüfungASTRA-Blog
Rückgabe des OriginalsEU- und EFTA-Ausweise gehen an den Ausstellungsstaat zurück; Ausweise aus anderen Staaten gehen meist an Sie zurück, ausser bei Albanien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Taiwan, der Türkei, dem Vereinigten Königreich, Guernsey und JerseyKanton Zürich

Was der Umtausch nicht ist

Er ist keine Möglichkeit, eine fehlende Prüfung nachzuholen. Der Mindestaufenthalt von zwölf Monaten im Ausstellungsstaat ist nach dem ASTRA-Blog Teil der Regeln. Wer sich einen Ausweis im Ausland besorgt hat, ohne dort gelebt und geprüft worden zu sein, hat nichts, was umgetauscht werden könnte. Mehr dazu auf der Seite EU-Führerschein kaufen.

Warnsignale bei «Umtausch-Diensten»

  • Ein Dienst verspricht den Umtausch «garantiert» oder «ohne Termin», obwohl nur das Strassenverkehrsamt entscheidet.
  • Er verlangt Ihren Originalausweis per Post, bevor ein Amt beteiligt ist.
  • Er nimmt Gebühren, die über die Behördentarife hinausgehen, ohne zu sagen wofür.

Diese Punkte sind unsere Einordnung; die zitierten Behörden nennen keine solche Dienste. Wer sicher gehen will, reicht das Gesuch selbst beim Strassenverkehrsamt ein.

Wenn die Frist abgelaufen ist

Nach zwölf Monaten dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren, bis Sie umgetauscht haben (Kanton Zürich). Fahren Sie trotzdem, fahren Sie ohne den erforderlichen Ausweis; Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG droht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Fragen Sie Ihr Strassenverkehrsamt, was in Ihrem Fall gilt.

Ein Zeitplan, der funktioniert

Die Frist ist eine Obergrenze, kein Zeitplan. Wer am Tag der Einreise beginnt, den Sehtest zu machen und die Unterlagen zu sammeln, hat zwölf Monate Luft. Wer bis zum elften Monat wartet, riskiert, dass eine fehlende Übersetzung oder ein veralteter Sehtest den Umtausch verzögert und das Fahrverbot eintritt. Sinnvoll ist, früh den Termin beim Amt zu klären: Erstmalige müssen persönlich zur Identitätsprüfung erscheinen.

Häufige Fehlerquellen

FehlerFolge
Sehtest älter als zwei JahreUnterlage wird nicht akzeptiert (Kanton Zürich)
Übersetzung fehlt bei nichtlateinischer SchriftGesuch unvollständig; die Übersetzung stammt von Botschaft oder Konsulat
Original nicht dabeiDas Amt verlangt den ausländischen Originalausweis
Frist verpasstFahrverbot bis zum Umtausch (Kanton Zürich)

Berufskategorien

Für die Kategorien C, C1, D und D1 sowie die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport verlangen die Kantone nach dem ASTRA-Blog zusätzlich eine Theorieprüfung. Wer solche Kategorien umtauschen will, plant mehr Zeit ein. Bei Berufskategorien kann ausserdem ein Strafregisterauszug verlangt werden, der höchstens sechs Monate alt ist, wie das Strassenverkehrsamt Bern für den Lernfahrausweis angibt; bestellen Sie ihn offiziell (Strafregisterauszug bestellen).

Wenn Sie früher in der Schweiz einen Ausweis hatten

Wer schon einen Schweizer Lernfahr- oder Führerausweis besessen hat, kann das Gesuch im Kanton Zürich schriftlich einreichen. Alle anderen müssen sich einmal persönlich ausweisen. Die Gebühr für diese Identitätsprüfung beträgt dort 20 Franken, am Gemeindeschalter wie beim Strassenverkehrsamt.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit meinem ausländischen Führerausweis in der Schweiz fahren?

Zwölf Monate ab Einreisedatum. Danach darf man nicht mehr fahren, bis der Ausweis umgetauscht ist (Kanton Zürich). Rechnen Sie Bearbeitungszeit ein. Quelle: Kanton Zürich, ASTRA-Blog; geprüft am 5. Oktober 2026.

Was kostet der Umtausch?

Der Kanton Zürich nennt 20 Franken für die Identitätsprüfung. Weitere Gebühren legt jeder Kanton fest; fragen Sie das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Die Zürcher Angabe haben wir am 5. Oktober 2026 geprüft. Quelle: Kanton Zürich, ASTRA-Blog; geprüft am 5. Oktober 2026.

Muss ich eine Prüfung machen?

Für EU- und EFTA-Ausweise nicht: Es entfallen Kontrollfahrt und Theorieprüfung (ASTRA-Blog). Für Berufskategorien kommt eine Theorieprüfung dazu. Quelle: Kanton Zürich, ASTRA-Blog; geprüft am 5. Oktober 2026.

Bekomme ich meinen ausländischen Ausweis zurück?

EU- und EFTA-Ausweise gehen an den Ausstellungsstaat zurück. Bei Ausweisen aus anderen Staaten erhalten Sie sie meist zurück, mit den im Kanton Zürich genannten Ausnahmen. Quelle: Kanton Zürich, ASTRA-Blog; geprüft am 5. Oktober 2026.

Wo stelle ich das Gesuch?

Beim Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem Sie wohnen. Erstmalige Gesuchsteller erscheinen persönlich zur Identitätsprüfung. Quelle: Kanton Zürich, ASTRA-Blog; geprüft am 5. Oktober 2026.

Über den Autor
Geschrieben von Mark Dent auf Grundlage von Gesetzestexten, Mitteilungen der Bundes- und Kantonsbehörden und öffentlichen Berichten. Wir verkaufen, stellen oder vermitteln keine Führerausweise oder andere Dokumente und sind keine Behörde. Die Arbeitsweise steht in den Redaktionsrichtlinien; einen Fehler melden Sie über den Kontakt.