Protokoll
| Datum | Seite | Änderung |
|---|---|---|
| 5. Oktober 2026 | alle | Erstveröffentlichung. Noch keine Korrekturen. |
Was als Korrektur zählt
Falsche Zahlen, überholte Fristen, defekte Links und Sachfehler. Tipp- und Formulierungsänderungen tragen wir nicht ein.
Wie Sie einen Fehler melden
- Nennen Sie die Seite und die Stelle des Fehlers.
- Geben Sie, wenn möglich, die amtliche Quelle an.
- Schicken Sie die Meldung über den Kontakt.
Was dann passiert
Wir öffnen die genannte Quelle und prüfen sie. Stimmt der Hinweis, korrigieren wir die Seite, setzen das Prüfdatum und tragen die Änderung hier ein. Stimmt er nicht, antworten wir mit der Quelle, auf die wir uns stützen. Gebühren verschiedener Kantone können sich unterscheiden; ein Hinweis auf einen anderen Kanton ist hilfreich, weil wir dann den Kantonsvermerk ergänzen.
Wie wir grundsätzlich vorgehen, steht unter So arbeiten wir und in den Redaktionsrichtlinien.