- Bank oder Kartenfirma zuerst: Das BACS empfiehlt bei weitergegebenen Kartendaten, die Karte sperren zu lassen. Wer per Kreditkarte bezahlt hat, kann nach den Warnungen von Kantonspolizei Zürich und Bundesamt für Justiz bei Bank oder Kartenfirma eine Rückerstattung verlangen.
- Meldungen ans BACS laufen über report.ncsc.admin.ch; die Plattform antiphishing.ch nimmt Hinweise ohne Rückmeldung entgegen.
- Jede Person darf Straftaten anzeigen, auch wenn sie nicht selbst betroffen ist (Kanton Zürich).
Die Reihenfolge, die den Schaden begrenzt
- Zahlung stoppen. Rufen Sie Ihre Bank oder Kartenfirma an. Bei einer Kartenzahlung bitten Sie um Sperrung und um die Prüfung einer Rückbuchung. Bei einer Überweisung fragen Sie, ob die Bank noch etwas unternehmen kann; zugesichert ist nichts.
- Beweise sichern. Speichern Sie Chatverläufe, Mails mit Kopfzeilen, die Adresse der Webseite, Zahlungsbelege und die Kontodaten des Empfängers. Löschen Sie nichts.
- Nicht weiter zahlen. Weitere «Gebühren» oder «Kurse» holen die Täter oft nach; sie machen die erste Zahlung nicht ungeschehen.
- Beim BACS melden. Über das Meldeformular, wenn Sie eine Rückmeldung wünschen, oder über antiphishing.ch, wenn Sie nur die Seite melden wollen.
- Anzeige erstatten. Im Kanton Zürich geht das persönlich auf dem Polizeiposten, schriftlich oder online über Suisse ePolice. Bringen Sie einen Ausweis und die gesicherten Unterlagen mit. Die Polizei nimmt ein Protokoll auf und meldet an die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren eröffnet.
- Daten schützen. Haben Sie eine Ausweiskopie geschickt, achten Sie auf Konten, Post und Mails; das BACS rät, alle betroffenen Passwörter zu ändern und für jeden Dienst ein eigenes, starkes Passwort zu verwenden.
Wo Sie was melden
| Stelle | Wofür | Wie |
|---|---|---|
| Ihre Bank oder Kartenfirma | Zahlung stoppen, Rückerstattung prüfen | Sofort telefonisch, danach schriftlich |
| BACS (Bundesamt für Cybersicherheit) | Betrügerische Seite, Phishing | Meldeformular auf report.ncsc.admin.ch |
| antiphishing.ch | Phishing-Seiten und -Mails, ohne Rückmeldung | reports@antiphishing.ch |
| Kantonspolizei | Strafanzeige gegen unbekannt | Polizeiposten, schriftlich oder Suisse ePolice (nicht in jedem Kanton) |
| Strassenverkehrsamt Ihres Kantons | Fragen zu Ihrem echten Ausweis | Telefon oder Schalter |
Was ein solches Verfahren nicht leistet
Eine Anzeige bringt Ihr Geld nicht zurück, und die Behörden können Auslandsseiten oft nicht abschalten: Die Zürcher Cyber-Polizei sagte 2022 gegenüber SRF, sie kontaktiere die Registrierstellen der Domains, internationale Seiten lasse sich aber nicht zwangsweise entfernen. Auch Truthdocuments holt kein Geld zurück. Der Nutzen der Meldung ist ein anderer: Je mehr Meldungen zu einer Seite eingehen, desto eher greifen Behörden zu. Beim erwähnten SRF-Fall gab es bereits eine weitere Beschwerde zur selben Seite, als die Meldung einging.
Wenn Sie selbst eine Fälschung erhalten haben
Dann ist die Lage anders, weil auch Sie sich strafbar gemacht haben könnten. Fahren Sie nicht, zeigen Sie die Karte nicht vor und sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, bevor Sie sich äussern. Art. 252 StGB bestraft das Gebrauchen einer gefälschten Ausweisschrift mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; das ist eine Obergrenze, kein üblicher Wert. Mehr auf der Seite Gefälschter Führerausweis.
Woran Sie weitere Angriffe erkennen
- Eine «Anwaltskanzlei» oder «Behörde» bietet Ihnen an, Ihr Geld gegen Gebühr zurückzuholen.
- Sie erhalten SMS mit Zahlungslinks im Namen von Polizei oder Strassenverkehrsamt (mehr dazu).
- Jemand ruft an und bittet Sie, ein Programm für Fernzugriff zu installieren; das BACS rät, solche Software zu deinstallieren, wenn sie bereits installiert ist.
Die ersten Stunden, Tage und Wochen
| Wann | Was |
|---|---|
| Sofort | Bank oder Kartenfirma anrufen; Zahlungen stoppen; nicht weiter antworten |
| Am selben Tag | Belege sichern; BACS-Meldung; Passwörter ändern |
| Innerhalb weniger Tage | Anzeige bei der Polizei, persönlich, schriftlich oder über Suisse ePolice |
| In den Wochen danach | Konten, Post und Mails beobachten, falls eine Ausweiskopie verschickt wurde |
Was zu den Beweisen gehört
- Der vollständige Chatverlauf mit Datum und Uhrzeit, ohne Kürzungen.
- Die Webadresse und Screenshots der Seite, auch der Preisliste und der Zahlungsanweisung.
- Der Zahlungsbeleg mit Betrag, Datum und Empfängerkonto.
- Alle E-Mails mit Kopfzeilen; im Selbsttest von Streetlife bestand die Mail-Kette aus neun Nachrichten.
- Eine Liste der Daten, die Sie preisgegeben haben: Ausweiskopie, Foto, Adresse, Telefonnummer.
Was Sie nicht tun sollten
Nicht weiter zahlen, auch wenn ein Anbieter «letzte Gebühren» nennt. Nicht auf Dienste hereinfallen, die gegen Gebühr versprechen, das Geld zurückzuholen. Und nicht selbst auf Rache gehen: Wer Täter kontaktiert, gibt ihnen neue Daten. Die Behörden arbeiten mit den Unterlagen, die Sie liefern, und mit den Registrierstellen der Domains, wie die Zürcher Cyber-Polizei gegenüber SRF erklärte.
Häufige Fragen
Wie melde ich einen Führerausweis-Betrug in der Schweiz?
Informieren Sie Bank oder Kartenfirma, melden Sie die Seite dem Bundesamt für Cybersicherheit (report.ncsc.admin.ch) und erstatten Sie Anzeige bei der Kantonspolizei, persönlich oder online über Suisse ePolice, wo Ihr Kanton teilnimmt. Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit, BACS; geprüft am 5. Oktober 2026.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Das ist nicht sicher. Bei Kartenzahlungen können Sie bei Bank oder Kartenfirma eine Rückerstattung verlangen. Bei Überweisungen sagt die Bank, ob sie noch etwas tun kann. Eine Anzeige allein bringt das Geld nicht zurück. Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit, BACS; geprüft am 5. Oktober 2026.
Was tue ich, wenn ich eine Ausweiskopie geschickt habe?
Ändern Sie Ihre Passwörter, beobachten Sie Konten und Post und zeigen Sie den Vorfall an. Zurückholen lässt sich die Kopie nicht. Das BACS empfiehlt für jeden Dienst ein separates, starkes Passwort. Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit, BACS; geprüft am 5. Oktober 2026.
Muss ich Anzeige erstatten?
Rechtlich muss eine Privatperson Straftaten in der Regel nicht anzeigen, aber jede Person darf es (Kanton Zürich). Die Anzeige hilft den Behörden, Serien zu erkennen. Wer selbst eine Fälschung erhalten hat, sollte vorher anwaltlichen Rat holen. Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit, BACS; geprüft am 5. Oktober 2026.
Wo finde ich die Online-Anzeige?
Auf Suisse ePolice. Nicht jeder Kanton nimmt Anzeigen dort entgegen; sonst gehen Sie persönlich zum Polizeiposten oder erstatten die Anzeige schriftlich. Quelle: Bundesamt für Cybersicherheit, BACS; geprüft am 5. Oktober 2026.
Quellen und offizielle Links
- Bundesamt für Cybersicherheit (BACS): Phishing, Vishing, Smishing
- BACS: Meldeformular
- antiphishing.ch
- Suisse ePolice
- Kanton Zürich: Strafanzeige erstatten
- cybercrimepolice.ch: Strafregisterauszug online bestellen, Vorsicht Abzocke (24. Januar 2022)
- Netzwoche: Cyberkriminelle fingieren Bestellseiten für Strafregisterauszüge (25. Januar 2022)
- SRF: Betrüger versprechen Fahrausweis ohne Prüfung (2022)
- Art. 252 StGB Fälschung von Ausweisen (Fedlex)